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| July 10, 2015

Verrechnungspreise in Polen ab 1. Januar 2016

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Polen ist ein wichtiger Geschäftspartner der Tschechischen Republik. Viele unserer Klienten sind dort tätig und befassen sich mit der Verrechnungspreisgestaltung vereinbarten mit dem polnischen verbundenen Unternehmen. Für die von Ihnen, die sich mit einem ähnlichen Problem befassen, ist es sicher interessant zu erfahren, welche Änderungen der Gesetzgebung im Bereich der Verrechnungspreise in Polen vorbereitet werden.

Änderungen bei Personen, die zur Vorbereitung der Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet sind

Die vorgeschlagene Änderung besteht darin, dass die kleinen Zahler, d.h. die Zahler mit Erträgen bis zu der Höhe von 2 Mio. EURO, nicht mehr verpflichtet werden, die Dokumentation der Verrechnungspreise vorzubereiten. Alle übrigen Gesellschaften, deren Erträge oder Kosten mehr als 2 Mio. EURO erreichen, werden die Dokumentation der Verrechnungspreise betreffend alle Transaktionen zwischen ihnen und den verbundenen Personen/Unternehmen, ungeachtet des Transaktionswertes, für den jetzigen und für den nächsten Besteuerungszeitraum vorbereiten müssen.

Dreiebenendokumentation der Verrechnungspreise

Der Änderungsentwurf führt eine Dreiebenendokumentation der Verrechnungspreise ein (eine Reaktion auf BEPS bei der OECD), die aus folgendem bestehen wird:

Gruppendokumentation (Master File) – hier werden die Informationen für die ganze Gruppe angeführt - für den Fall der Personen mit Erträgen (oder Kosten), die mehr als 20 Mio. EURO erreichen.

Lokale Dokumentation (Lokal File) – hier werden Informationen über die Transaktionen zwischen den verbundenen Personen/Unternehmen angeführt (ungeachtet deren Wertes).

Gruppenberichterstattung (Country-by-country reporting) – es wird notwendig sein, in der Form von einer Tabelle zusammengeführte Informationen für jede Gesellschaft der Gruppe (z.B. Erträge, die bezahlte Steuer) zu präsentieren – den Bericht werden die Gesellschaften erstatten, die die Muttergesellschaften und die konsolidierenden Einheiten sind und deren konsolidierte Gruppenerträge gleichzeitig mehr als 750 Mio. EURO im vorigen Besteuerungszeitraum erreicht haben.

Die pflichtigen Teile der Verrechnungspreisdokumentation

Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen wird die lokale Dokumentation in drei Teile gegliedert:

Die Beschreibung des Zahlers – sie muss (i) die Beschreibung der geschäftlich bedeutenden Funktionen, Aktiva oder Risiken zwischen den verbundenen Personen, die die Gewinn- und Verlustrechnung beeinflussen und (ii) das wettbewerbliche Umfeld umfassen.

Die Beschreibung der zwischen dem Zahler und den verbundenen Personen erfolgten Transaktionen, die (i) die Beschreibung der Übereinstimmung der Transaktionsbedingungen zwischen den verbundenen Personen mit den Bedingungen, die zwischen unabhängigen Personen abgeschlossen wurden, (ii) den Algorithmus der Verbuchung und Abrechnung der Transaktion und (iii) eine Analyse der unabhängigen Personen enthält.

Die Informationen über die Finanzen des Zahlers ergänzt um die genehmigten Buchhaltungsunterlagen (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung).

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