Jana Shumakova | 12.11.2024
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| February 11, 2014
Änderungen, die seit diesem Jahr berücksichtigt werden müssen:
Einkommensteuer: die Jahresabrechnung von Anzahlungen und Steuerbegünstigung für das Jahr 2013 kann nicht bei den Arbeitnehmer durchgeführt werden, deren Einkommen mindestens in einem Monat der Solidaritätssteuererhöhung unterliegt; ebenso wird die Grenze für die Geltendmachung dieser Steuer erhöht (von 5 auf 10 Tsd. CZK und bei den tschechischen Nichtansässigen wird deutlich die Möglichkeit beschränkt die steuerfreien Teils der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen und die Geltendmachung von einigen Nachlässen und Steuerbegünstigung für Kinder.
Sozial- und Krankenversicherung: im Jahre 2014 bleibt die höchste Bemessungsgrundlage für den Krankenversicherungsbeitrag aufgehoben und bei der Sozialversicherung ist diese bei dem 48fachen des Durschnittslohns festgelegt (d.h. 1 245 216 CZK). Der Vertragsbedienstete (Arbeitnehmer des ausländischen Arbeitgebers mit dem Sitz außerhalb der EU, mit dem die Tschechische Republik keinen internationalen Vertrag über Sozialversicherung abgeschlossenen hat) wird sich neu an dem tschechischen System seit dem ersten Arbeitstag bei dem tschechischen Vertragsarbeitgeber beteiligen.
Sonstiges: seit dem Januar 2014 wird die Lohnersatzleistung im Falle der Krankheit wieder nur während ersten 14 Kalendertagen gewährt. Seit Januar haben sich wie gewöhnlich die Sätze der Ersatzleistung für die Benutzung von Fahrzeugen und Verpflegungsgeld.