Die Postanweisungen für die Zahlung der Grundsteuer werden in den meisten Fällen jedes Jahr an diejenigen Steuerzahler gesendet, die natürliche Personen sind, oder die juristische Personen ohne Besitz einer Datenbox sind. Die Finanzverwaltung hat eine Information erlassen, wie sie in diesem Jahr vorgehen wird:
- An natürliche Personen, die keine Datenbox einer natürlichen Person oder keine Datenbox einer natürlichen Person-Kleinunternehmers besitzen, die die Steuer mittels SIPO nicht zahlen und die nicht zur Zusendung der Angaben für die Zahlung der Steuer per E-Mail angemeldet sind, wird die „Postanweisung A“ zugesandt.
- An juristische Personen, die keine Datenbox besitzen, wird die übliche „Postanweisung A“ zugesandt.
- An natürliche Personen, die eine Datenbox der natürlichen Person oder der natürlichen Person-Kleinunternehmers besitzen, die nicht zur Zahlung der Steuer mittels SIPO und zur Zusendung der Angaben für die Zahlung der Steuer per E-Mail angemeldet sind und die keinen Steuerbescheid erhalten haben, wird die Information über die Höhe der Steuer in ihre Datenbox zugesandt.
- Juristische Personen, die eine Datenbox besitzen und keinen Steuerbescheid erhalten haben, erhalten statt der Postanweisung auch eine Mitteilung über die Höhe der Steuer in ihre Datenbox. Wenn sich der Steuerpflichtige zur Zusendung der Angaben zur Zahlung der Steuer per E-Mail statt per Postanweisung anmeldet, erhält er jedes Jahr vor der Zahlung der ersten Rate der Steuer eine E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, und in der Anlage der E-Mail im PDF-Format erhält er komplette Angaben zur Zahlung der Steuer.
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