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| January 21, 2022
In Bezug auf die Covid-19-Pandemie erließ das Finanzministerium der Tschechischen Republik im vergangenen Jahr eine Entscheidung, auf Steuerzubehör zu verzichten. Steuerzahler durften daher einige Erklärungen in einer verlängerten Frist einreichen. Der Verzicht/Erlass umfasste auch die Grundsteuer und die Kfz-Steuer. 2022 wurde jedoch auf das Steuerzubehör nicht verzichtet. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die genannten Erklärungen fristgerecht, d.h. bis zum 31. Januar 2022 abzugeben.
Die Grundsteuererklärung wird in erster Linie von Steuerzahlern eingereicht, die im Jahr 2021 einen steuerpflichtigen Bau, eine Wohneinheit oder einen Geschäftsraum oder ein Grundstück neu erworben haben. Seien Sie auch dann vorsichtig, wenn sich bei Ihren Immobilien die für die Steuerermittlung maßgeblichen Tatsachen geändert haben. Zu den häufigsten Veränderungen zählen der Verkauf oder die Schenkung von eigenen Immobilien oder deren Umbau, im dessen Rahmen ein An- oder Aufbau vorgenommen wurde. Die Grundsteuer muss bis spätestens 31. Mai 2022 gezahlt werden. Wenn Ihre Steuer 5.000 CZK übersteigt, können Sie die Steuerzahlung in zwei gleiche Raten aufteilen, die bis 31. Mai und 30. November 2022 zu zahlen sind.
Die Kfz-Steuererklärung muss von allen juristischen oder natürlichen Personen abgegeben werden, die als Betreiber in der technischen Bescheinigung des Fahrzeugs eingetragen sind. Eine weitere Bedingung ist die Zulassung des Fahrzeugs in der Tschechischen Republik und seine gewerbliche Nutzung. Ausgenommen sind Lkw und deren Anhänger über 3,5 Tonnen, die auch im Ruhezustand der Kfz-Steuer unterliegen. Sind Sie also Eigentümer eines Fahrzeugs, das die oben genannten Bedingungen erfüllt, oder wenn Sie dessen Betreiber sind, müssen Sie immer eine Kfz-Steuererklärung abgeben, auch wenn Sie die gleiche Steuererklärung bereits in früheren Jahren abgegeben haben. Montag, der 31. Januar 2022 ist auch der letzte Tag für die Zahlung der Kfz-Steuer, während des Jahres können Sie auch einer Vorauszahlung unterliegen.
Wenn Sie sich bei der Aufstellung der oben genannten Steuererklärungen nicht sicher sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne weiter.