Petr Němec | 22.11.2024
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Am 11. Juli 2022 veröffentlichte die Finanzverwaltung der Tschechischen Republik eine Pressemitteilung zur Umsetzung gezielter Kontrollen bei Kryptowährungstransaktionen. Die Generalfinanzdirektion der Tschechischen Republik (GFŘ) analysierte die verfügbaren Daten für Steuersubjekte, die in den Jahren 2019 und 2020 Transaktionen mit Kryptowährungen durchgeführt haben. Die Generalfinanzdirektion (GFŘ) stellt fest, dass eine große Anzahl von Steuersubjekten aufgedeckt wurde, die ihren Steuerpflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind. Die Gesamteinnahmen, aus denen die Steuersubjekte keine Einkommensteuer entrichteten, beliefen sich auf Hunderte von Millionen CZK.
Die Steuerverwaltung verzeichnet große Erfolge bei der Nachbemessung der Steuerschuld im Rahmen von Kontrolltätigkeiten. Bei den Kontrollen werden unter anderem andere Steuersubjekte identifiziert, die im Verdacht stehen, dass sie keine Einkünfte aus Kryptowährungstransaktionen gemeldet haben.
Der Bereich Transaktionen mit Kryptowährungen soll auch weiterhin Gegenstand der Kontrolltätigkeit sein, wobei Prüfungsgegenstand ebenfalls Krypto-Wechselstuben, Krypto-Börsen, den Kryptowährungserwerb betreibende Unternehmen sowie Anbieter ausgewählter Arten von mit Kryptowährungen speziell verbundenen Dienstleistungen sein sollen. Auch die internationale Zusammenarbeit der Finanzbehörden in diesem Bereich wird betont.
In Bezug auf:
sind wir der Meinung, dass die Zeit einer gewissen „Toleranz“ der Nichtbesteuerung von Kryptowährungen (bzw. des Fehlens gezielter Kontrollen) definitiv hinter uns liegt, und alle Inhaber von Kryptowährungen sollten sich mit einer möglichen Besteuerung abgeschlossener Transaktionen befassen.
Autor: Michal Hlaváč, Petr Němec