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| September 20, 2021
Im Jahr 2016 endete die zweite Säule des Rentensparplans und 2017 wurden die ausstehenden Gelder der Teilnehmer von den Rentenversicherungsgesellschaften an die Steuerbehörden überwiesen. Die Steuerverwaltung weist darauf hin, dass ehemalige Teilnehmer am Pensionssparen die Auszahlung ihrer nicht beanspruchten Ersparnisse beim Finanzamt beantragen können.
Zum 31. August 2021 verzeichnet die Finanzverwaltung 1 296 Rentensparer, die ihre Gelder noch nicht in Anspruch genommen haben (nicht ausgezahlte Gelder in Höhe von 8 404 760 CZK). Die Finanzverwaltung kann nicht beanspruchte Gelder aus der zweiten Säule (an einen ehemaligen Teilnehmer der zweiten Säule) nur auf der Grundlage eines Antrags auf Rückzahlung der Überzahlung beim örtlich zuständigen Finanzamt auszahlen. Ein Muster des Antragsformulars und weitere Informationen finden Sie hier.
Die Gelder aus der zweiten Säule des Rentensparens können bis spätestens Ende 2023 an die Steuerzahler ausgezahlt werden, danach werden sie nach Angaben der Steuerverwaltung an den Staatshaushalt überwiesen.