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Jiří Dvořák | October 17, 2023

Angebot europäischer Fördermittel aus dem Programm „CEF Transport“

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Im Rahmen des Programms „Connecting Europe Facility (CEF)“ wurden mehrere Fördertitel eröffnet, die auf die Entwicklung und Modernisierung der Schienen- und Straßenverkehrsinfrastruktur im globalen TEN-T-Netzwerk abzielen. Eine umfassende Übersicht dazu finden Sie in unserem Text

Globales und Kernnetz – Schienenverkehrsinfrastruktur

Arbeiten, Studien oder eine Kombination

Antragstellung: bis 30. Januar 2024
Maximale Unterstützung: 85 %
Allokation/Zuteilung für globale Netzwerkprojekte: 350 Mio. EUR
Zuteilung für Kernnetzprojekte: 2 800 Mio. EUR
Förderfähige Antragsteller: Juristische Personen mit Sitz in einem der für eine Förderung aus dem Kohäsionsfonds förderfähigen Mitgliedstaaten.

Unterstützte Aktivitäten

  • Bau/Modernisierung grenzüberschreitender und fehlender Verbindungen
  • Erhöhung der Kapazität der Knotenpunkte, einschließlich einer besseren Verknüpfung
    von Fern- und Nahverkehr.
  • Anbindung von Güterverkehrsterminals an das TEN-T-Netz, einschließlich Bau/Modernisierung
    der Eisenbahninfrastrukturkomponente der Terminals
  • Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken und Modernisierung/Bau von Elektrifizierungssystemen.

Straßen, Schienen- und Straßenterminals und multimodale Logistikplattformen

Arbeiten, Studien oder eine Kombination

Antragstellung: bis 30. Januar 2024
Maximale Unterstützung: 85 %
Allokation: 2 800 Mio. EUR
Förderfähige Antragsteller: Juristische Personen mit Sitz in einem der für eine Förderung aus dem Kohäsionsfonds förderfähigen Mitgliedstaaten.

Unterstützte Aktivitäten

  • Bau oder Modernisierung von Eisenbahn- und Straßenterminals, Umschlagplätzen des intermodalen Verkehrs und anderen öffentlich zugänglichen multimodalen Logistikplattformen, die sich auf oder in der Nähe des TEN-T-Netzes befinden
  • Projekte können umfassen: die Verbindungs- oder Verzweigungsgleise; elektrische Anschlüsse; Elektrifizierung und Modifikationen zur Reduzierung des Energieverbrauchs; Abstellflächen für Fahrzeuge und Container; Anpassungen für die Handhabung von Zügen mit der 740m-Länge; Umschlageinrichtungen für intermodale Ladeeinheiten auf Basis emissionsfreier Kraftstoffe (z.B. Strom, Wasserstoff); spezielle Ausrüstung für den Transport von Aufliegern auf der Schiene; Modernisierung von Anlagen, die den Umschlag neuer intermodaler Ladeeinheiten ermöglichen; Geräte und Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnik
    zur Interoperabilität; die Nutzung digitaler Verkehrsdaten oder die Manipulation von Terminals wie Fototoren und automatischen Abfertigungsgeräten.

Sichere Parkinfrastruktur

Arbeiten

Antragstellung: bis 30. Januar 2024
Maximale Unterstützung: 85 %
Allokation: 150 Mio. EUR
Förderfähige Antragsteller: Juristische Personen mit Sitz in einem der für eine Förderung aus dem Kohäsionsfonds förderfähigen Mitgliedstaaten.

Unterstützte Aktivitäten

  • Bau neuer oder Modernisierung bestehender sicherer Parkplätze, die gemäß der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2022/10124 (einschließlich Sicherheits-, Informations- und Kommunikationstechnologien) für das TEN-T-Straßennetz und seine Knotenpunkte für Güter- und Nutzfahrzeuge zertifiziert werden müssen.
  • Arbeit an der Optimierung der Nutzung bestehender sicherer Parkplätze für Lastkraftwagen und Nutzfahrzeuge durch statische und dynamische Informationseinrichtungen im Zusammenhang
    mit der Sammlung, Verarbeitung und Verbreitung von Parkinformationen.

Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur

Arbeiten, Studien oder eine Kombination

Antragstellung: bis 30. Januar 2024
Maximale Unterstützung: 85 %
Allokation: 150 Mio. EUR
Förderfähige Antragsteller: Juristische Personen mit Sitz in einem der für eine Förderung aus dem Kohäsionsfonds förderfähigen Mitgliedstaaten.

Unterstützte Aktivitäten

  • Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere die Anpassung/Aufrüstung der Infrastruktur oder Installation intelligenter Überwachungssysteme aufgrund von Klimawandel und/oder Naturkatastrophen.
  • Projekte sollten auf die hohen Risiken hinweisen, die mit dem Fehlen von Maßnahmen zur Unterstützung der Widerstandsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur verbunden sind.

Verkehrssicherheit

Arbeiten, Studien oder eine Kombination

Antragstellung: bis 30. Januar 2024
Maximale Unterstützung: 85 %
Allokation: 150 Mio. EUR
Förderfähige Antragsteller: Juristische Personen mit Sitz in einem der für eine Förderung aus dem Kohäsionsfonds förderfähigen Mitgliedstaaten.

Unterstützte Aktivitäten

  • Modernisierung bestehender Straßenabschnitte des Haupt- und globalen Weltnetzes mit schlechter Sicherheitsbewertung oder hohem Unfallaufkommen, um die Sicherheit dieser Abschnitte zu erhöhen.
  • Solche Projekte können Folgendes umfassen: systemische Verbesserung der integrierten Verkehrssicherheit; Umsetzung der im Rahmen des gesamten Netzes bei der Straßenverkehrssicherheitsbewertung ermittelten Maßnahmen; Modernisierung der kritischsten Straßenabschnitte mit dem größten Unfallrisiko („Hot Spots“), die im Rahmen der Sicherheitsbewertung des Straßennetzes identifiziert wurden; die Implementierung digitaler Informationssysteme zum Zweck der sicheren Nutzung von Straßen und Straßentunneln und/oder zum Zweck der Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften.
Form der Unterstützung:
  • Hierbei handelt es sich um einen gemischten Zuschuss auf der Grundlage tatsächlicher Kosten (tatsächliche Kosten mit Elementen von Einheitskosten und Pauschalsätzen).
  • Dies bedeutet, dass NUR bestimmte Arten von Kosten (förderfähige Kosten) und Kosten,
    die tatsächlich für das Projekt ausgegeben wurden, vergütet werden (NICHT budgetierte Kosten).
  • Bei Einheitskosten und Pauschalsätzen können jene Beträge verrechnet werden,
    die nach der Erläuterung in der Fördervereinbarung berechnet wurden.
Andere Bedingungen:
  • Infrastruktur und Einrichtungen, die im Rahmen des CEF-Programms gefördert werden,
    müssen allen U
    nternehmen zur Verfügung gestellt werden, auf der Grundlage des Diskriminierungsverbots.
  • Um die Wirksamkeit der EU-Finanzmittel sicherzustellen, wird den Antragstellern dringend empfohlen,
    d
    ie Projektanträge mit dem insgesamt beantragten EU-Beitrag für förderfähige Kosten von mindestens
    1 000 000 EUR einzureichen.

! Für jeden der oben genannten Fördertitel gelten weitere spezifische Förderbedingungen.

Wenn Sie Interesse an Informationen zu Fördermitteln oder der Erstellung und Einreichung von Projektanträgen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.