Jana Shumakova | 12.11.2024
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Die Europäische Kommission gab im Kampf gegen die Erosion der Steuergrundlagen und den Gewinntransfer eine Richtlinie heraus, in die sie die Schlüsse aus den Initiativen der OECD BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) in das europäische Recht implementiert. Die Richtlinie gilt nur für juristische Personen und ihre ständigen Betriebsstätten. Die Richtlinie gilt nicht für transparente Entität. Die Mitgliedsstaaten haben die Pflicht, die Richtlinie in ihre Rechtsvorschriften bis zum Jahresende 2018 zu implementieren. Eine Ausnahme bildet der Artikel 5 – Besteuerung bei Abgang (Exit Tax), der bis zum Jahresende 2019 implementiert werden soll. Eine weitere Ausnahme wird auch Staaten ermöglicht, die entweder die Schlüsse der Aktion Nr. 4 BEPS, so wie sie die OECD gegen Ende vergangenen Jahres veröffentlichte, in ihren Gesetzen haben oder sie bereits implementierten. Der späteste Termin für das Implementieren der Richtlinie in diesem Punkt bezüglich der Einschränkung des Zinsabzugs ist das Jahr 2023.
Was will also die Richtlinie regeln? Die Richtlinie nimmt die Schlüsse der OECD-Initiative, vorgestellt in 15 Kapiteln des BEPS-Dokumentes, an. Es muss bemerkt werden, dass sie diese nicht in derselben Fassung und nicht alle übernimmt und manche neu gestaltet. Konkret sind in die Richtlinie folgende BEPS-Aktionen implementiert:
Konkret löst die Richtlinie folgende fünf Bereiche, die in die Gesetze der EU-Staaten implementiert werden müssen:
Im Hinblick auf das Implementieren der Richtlinie in das tschechische Steuerrecht gab das Finanzministerium am 14. März 2017 ein Diskussionsmaterial heraus, wo angeführt wird, dass der vorausgesetzte legislative Implementationsprozess in der Tschechischen Republik Anfang des Jahres 2018 beginnt, und weiter, welche Varianten der einzelnen ATAD-Artikel für das Implementieren vorgeschlagen werden.