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Roman Burnus | | October 28, 2021

Abkommen zwischen der tschechischen und der slowakischen Sozialversicherungsanstalt über den elektronischen Datenaustausch

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Die tschechische Sozialversicherungsanstalt (ČSSZ) hat ein Abkommen über den elektronischen Datenaustausch mit der slowakischen Sozialversicherungsanstalt unterzeichnet. Diese Zusammenarbeit wird vor allem Rentner betreffen, die ihre Rente aus der Tschechischen Republik beziehen und in der Slowakei wohnen. Bisher waren sie verpflichtet, eine „Lebensbescheinigung" in der Tschechischen Republik vorzulegen, was eine amtliche Überprüfung des Dokuments und die anschließende Übersendung des Dokuments an die Versicherung jedes Quartal oder bei jedem Antrag auf Auszahlung von Leistungen bedeutete.

Der Vorteil des neuen Abkommens zwischen diesen öffentlichen Verwaltungen liegt in der Informatisierung des Informationsaustauschs, der bisher nur auf der Grundlage von Papierausdrucken erfolgte. In der ersten Phase des Projekts werden die tschechische und die slowakische Seite nur Daten über Todesfälle austauschen, um ungerechtfertigte Zahlungen von Leistungen zu vermeiden. In den nächsten Schritten folgen Informationen zur Rentenversicherung (Höhe der Rente, Art der Rente, Art und Höhe des Abzugs).

Ab dem 1. Januar 2022 muss die „Lebensbescheinigung“ nicht mehr mehrmals im Jahr, sondern nur noch einmal im Jahr vorgelegt werden. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand für die Rentner verringert und das Risiko unberechtigter Rentenzahlungen ausgeschlossen.

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