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Lenka Kočerová | January 30, 2024

Abschaffung des Bezahlens mit Gebührenmarken

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Ab dem 1. Januar 2024 wurden im Rahmen des sog. Konsolidierungspakets Gebührenmarken als Zahlungsmittel für die Zahlung von Gerichts- und Verwaltungsgebühren abgeschafft. Dem Gründebericht des Finanzministeriums zufolge handelt es sich bei der Zahlung mit Gebührenmarken um ein veraltetes Zahlungsmittel, bei dem auch dem Staat zudem hohe Vertriebskosten entstehen (laut der vom Finanzministerium erstellten Analyse beliefen sich die Gesamtkosten für den Druck und die Verteilung von Gebührenmarken für den Zeitraum 2014 - 2021 auf insgesamt 534,3 Mio. CZK, einschl. MwSt., davon waren 531 Mio. CZK die Provision für die Česká pošta, s.p. aus dem Verkauf von Gebührenmarken).

Bis zu dem 31. 12. 2024 dauert allerdings ein Übergangszeitraum, in dem es noch weiterhin möglich sein wird,
die vorhandenen Gebührenmarken für ihren ursprünglichen Zweck, d.h. zur Zahlung der Gebühr zu verwenden oder sie gegen Geld einzutauschen.

Unbenutzte und unbeschädigte Gebührenmarken, die aus beiden Teilen bestehen, können somit in den Filialen der Česká pošta zurückverkauft werden, deren Liste die Česká pošta auf ihrer Website veröffentlicht hat. Die Gebühr für den Rückkauf von Gebührenmarken beträgt 5 % ihres Nennwerts. Der Rückkauf muss schriftlich beantragt werden, wobei der Antrag folgende Angaben enthalten sollte: die Anzahl der nach Nennwerten in Gruppen eingeteilten Gebührenmarken und die Gesamtzahl der Gebührenmarken in jeder Gruppe, Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre genaue Adresse und Ihre Unterschrift als Bestätigung des Zahlungseingangs. In der Filiale muss mit dem Antrag ein Personalausweis vorgelegt werden.

Ab dem 1. Januar 2025 verlieren die Gebührenmarken  ihren Wert, haben also keinen Realwert und können nicht einmal mehr gegen Geld eingetauscht werden. Die Tschechische Republik schließt sich damit anderen Staaten an, die auf die Zahlung mit Gebührenmarken  verzichtet haben, etwa Österreich (2001) oder die Slowakei (2014).

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