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| March 3, 2025

ADR-Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter

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Obwohl die Tschechoslowakische Sozialistische Republik (ČSSR) das ADR-Übereinkommen ratifizierte und es durch die Verordnung Nr. 64/1987 Slg. in das Rechtssystem bereits im Jahr 1987 aufnahm, gibt es auf dem tschechischen Markt noch immer viele Unternehmen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Unserer Erfahrung nach gibt es für diese Situation hauptsächlich zwei Gründe. Erstens, vielen Unternehmen ist das ADR-Übereinkommen noch gar nicht bekannt oder sie sind nur unzureichend über die damit verbundenen Anforderungen informiert – sie verlassen sich darauf, dass die Aufsichtsbehörde sie nicht vor Ort in ihrer Betriebsstätte aufsucht. Zweitens, selbst die Prüfer des Systems ČSN EN ISO 14001:2016 verfügen oft nicht über ausreichende Kenntnisse dieses Übereinkommens, um in Unternehmen fundierte Fragen stellen und deren Einhaltung wirksam überwachen zu können.

Welche Argumente tauchen also bei internen Audits am häufigsten auf?

1. Unser Unternehmen ist seit über 20 Jahren in dieser Branche tätig und dies ist das erste Mal, dass wir von Ihnen etwas über das ADR-Übereinkommen hören.

Wir wissen, dass langjährige Praxiserfahrung ein Gefühl der Sicherheit geben kann – die Tatsache, dass es in Ihrem Unternehmen in 20 Jahren keinen Unfall gab, der durch Unkenntnis des ADR-Übereinkommens verursacht wurde, ist auf jeden Fall positiv. Allerdings ist die lange Marktpräsenz keine Garantie dafür, dass alle Verfahren und Vorschriften korrekt eingehalten werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Fehlen von Vorfällen oder stichprobenartigen Inspektionen, beispielsweise durch die tschechische Umweltinspektion, möglicherweise nicht immer den tatsächlichen Stand der Einhaltung der Vorschriften widerspiegelt. Gemäß dem Gesetz Nr. 304/1997 Slg., konkret § 35, droht dem Unternehmen eine Geldbuße von bis zu 1 000 000 CZK wegen Nichteinhaltung der Bedingungen für den Transport gefährlicher Güter.

Investitionen in regelmäßige Schulungen und richtige ADR-Verfahren stellen daher nicht nur eine vorbeugende Maßnahme gegen Unfälle dar, sondern schützen auch vor potenziell hohen Geldstrafen.

2. Das Unternehmen, das unseren Abfall abfährt bzw. unser Lieferant, hat alles geregelt.

Für größere Unternehmen, die auf den Transport gefährlicher Güter spezialisiert sind, gilt zwar, dass sie in der Regel die gesetzlichen Anforderungen aus dem ADR-Übereinkommen erfüllen – allerdings nur in der Rolle des Beförderers, wie aus dem Gesetz Nr. 111/1994 Slg., § 23 Absatz 2 hervorgeht. Zum anderen werden in Absatz 1 desselben Paragraphen die Pflichten für Versender konkretisiert, also beispielsweise für Unternehmen, bei denen die Abfälle anfallen und die diese versenden. Absatz 3 dieses Abschnitts legt die Pflichten für Empfänger gefährlicher Güter fest - beispielsweise für die Produktion, für die Reinigung, für Büros.

Dies bedeutet: Auch wenn bei dem Unternehmen, das ihre Abfälle abfährt oder Sie mit Gefahrstoffen beliefert, all seine Vorgehen in Ordnung sind, müssen Sie als Empfänger oder Versender Ihren sonstigen Pflichten nachkommen. Sie müssen beispielsweise dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen über einen benannten Berater, Sicherheitsbeauftragten für den Transport gefährlicher Güter, geschulte Mitarbeiter, eine ordnungsgemäß geführte Dokumentation und ordnungsgemäß ausgefüllte Dokumente verfügt, die dem Transportunternehmen übergeben werden.

Auch wenn sich einige Aspekte vertraglich regeln lassen – etwa durch die Übertragung der Dokumentationspflicht auf den Lieferanten – verbleibt die Verantwortung für die Schulung der Mitarbeiter, die Bereitstellung eines Sicherheitsberaters oder die Archivierung von Dokumenten, weiterhin bei Ihnen. Darüber hinaus unterliegen Sie Sanktionen gemäß Gesetz Nr. 304/1997 Slg. Sollte es zu Verstößen kommen, stellen diese letztlich Ihr Problem dar und nicht das Ihres Lieferanten.

Daher ist es wichtig, nicht die gesamte Verantwortung externen Partnern zu überlassen, sondern aktiv dafür zu sorgen, dass alle gesetzlichen Anforderungen im Rahmen Ihres Unternehmens erfüllt werden.

3. Wir haben keine gefährlichen Sachen.

Sind Sie sicher, dass das wirklich der Fall ist? Wir empfehlen Ihnen, Abschnitt 14 der Sicherheitsdatenblätter einzusehen, die Sie vom Lieferanten eines gefährlichen Stoffes erhalten haben. In diesem Abschnitt finden Sie wichtige Informationen zum Transport – wie etwa die UN-Nummer, die offizielle Bezeichnung, die Gefahrenklasse, die Verpackungsgruppe und weitere wichtige Daten, wie etwa Informationen zur Umweltverträglichkeit. 

Wir bei Grant Thornton sind der Meinung, dass diese Informationen in die Liste chemischer Stoffe und Gemische (CHLAS) gehören. Dank dieser Informationen haben unsere Kunden einen Überblick darüber, welche Stoffe und Gemische aus der ADR-Sicht als gefährlich gelten, und sie können daher einen korrekten offiziellen Eintrag im Transportdokument vornehmen – ohne dass ein Berater hinzugezogen werden muss.

Aus Erfahrung wissen wir, dass die Anforderungen lt. ADR-Übereinkommen immer strenger werden und für ein immer breiteres Spektrum an Stoffen und letztlich Unternehmen gelten. Bisher galt das ADR vor allem für Unternehmen, die Gefahrgut in großen Mengen für Produktionszwecke erhielten. Zu den Kunden zählen heute auch mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln belieferte Hotels, Handelsketten mit Elektronik, Restaurants mit verwendeten Druckflaschen und viele weitere Unternehmen.

Und was tun, wenn kein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung steht? Dieses Thema verdient einen eigenen Artikel, dennoch empfehlen wir Ihnen hier dringend, diese Unterlagen bei Ihren Gefahrstofflieferanten anzufordern. Der Lieferant – also derjenige, der gefährliche Stoffe oder Zubereitungen auf den Markt bzw. in Verkehr bringt – ist verpflichtet, Ihnen bei der erstmaligen Übergabe des Stoffes kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt auszuhändigen. Seien Sie jedoch vorsichtig, wenn der Lieferant Ihnen behauptet, dass Sie das Sicherheitsdatenblatt nur von seiner Website herunterladen können – dies gilt nicht als ordnungsgemäße Bereitstellung dieses Dokuments.

Die beste Lösung besteht daher darin, interne Prozesse für den Einkauf chemischer Substanzen einzurichten, damit alles im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

4. Wir verarbeiten nur geringe Mengen gefährlicher Stoffe

Das ADR-Übereinkommen unterscheidet nicht zwischen genauen Werten, die „kleine“ oder „große“ Mengen transportierter gefährlicher Güter definieren, für die Sie das ADR-Übereinkommen einhalten und für die Sie dies nicht tun müssen. Verpflichtungen aus § 23 des Gesetzes Nr. 111/1994 Slg. gelten nämlich für alle Unternehmen – ob Empfänger, Spediteur oder Absender – die mit Gefahrgut jeglicher Menge umgehen.

Natürlich gibt es Situationen, in denen einige Verpflichtungen nicht gelten, insbesondere wenn es um den Transport freigestellter Mengen geht. Damit ein Transport jedoch als Sendung mit freigestellter Menge gilt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, beispielsweise der transportierte Stoff und seine Menge. Die Feststellung, ob eine Freimenge vorliegt, ist nicht so einfach, dass man aufgrund einer subjektiven Einschätzung behaupten könnte, für Ihr Unternehmen bestünden keine Pflichten.

Darüber hinaus entbindet Sie auch der Transport in freigestellten Mengen nicht vollständig von Ihren Pflichten gemäß dem ADR-Übereinkommen. Möglicherweise benötigen Sie keinen eigenen ADR-Berater mehr, Ihre Mitarbeiter müssen jedoch weiterhin eine entsprechende Schulung absolvieren, um sicherzustellen, dass Sie über ordnungsgemäß gekennzeichnete Verpackungen, ordnungsgemäß ausgefüllte Unterlagen usw. verfügen.

Wir bei Grant Thornton unterstützen Sie gerne bei der Definition Ihrer Freimengenkriterien und der Einrichtung interner Prozesse, damit Ihre Sendungen in die entsprechenden Kategorien fallen. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihr Unternehmen stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie diesen Artikel gelesen haben und sich fragen, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen des ADR-Übereinkommens erfüllen muss, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie gerne dabei, Ihre internen Prozesse durch spezialisierte interne Audits zu überprüfen und zu verbessern.

Interne EMS-Prüfung

Im Fokus dieses Audits steht das gesamte Umweltmanagement Ihres Unternehmens. Wir besuchen Ihr Lager und beurteilen, welche Stoffe Sie handhaben, wie Ihre Abfallbewirtschaftungsprozesse aufgebaut sind und ob Ihre Dokumentation den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Ergebnis der Prüfung ist eine Übersicht über die gesetzlichen und sonstigen Anforderungen, die Ihr Unternehmen erfüllen muss. Außerdem ermitteln wir, ob die Bedingungen des ADR- Übereinkommens für Sie gelten oder nicht.

Interne ADR-Prüfung

Wir werden uns direkt mit dem Thema Gefahrguttransporte befassen. Wir prüfen, welche Stoffe Sie empfangen, transportieren oder versenden, welche Prozesse Sie eingerichtet haben und wie viele Mitarbeiter mit diesen Stoffen in Kontakt kommen. Wir ermitteln den Schulungsbedarf, beurteilen Ihre vorhandene Dokumentation und verschaffen Ihnen einen klaren Überblick darüber, ob Sie einen ADR-Berater ernennen müssen, welche Unterlagen vorbereitet werden müssen und wie viele Mitarbeiter geschult werden sollten.

Darüber hinaus sind wir bereit, die anschließende Umsetzung unserer Empfehlungen sicherzustellen. Wir stellen Ihnen einen ADR-Berater fest, der den jährlichen ADR-Bericht erstellt, Ihre Mitarbeiter schult und die notwendigen Prozesse einrichtet, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen stets die aktuelle Gesetzgebung einhält. Darüber hinaus können wir für Sie sämtliche Unterlagen rund um Ökologie und Chemikalien erstellen – beispielsweise das Protokoll über die Nichtaufnahme einer Anlage, die Liste chemischer Stoffe und Gemische oder die grundlegende Bewertung der Risiken ökologischer Schäden.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir sind für Sie da und unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Unternehmen stets vorbereitet und allen Anforderungen entsprechend aufzustellen.