Petr Němec | 17.12.2024
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Haben Sie Aktien (kostenlos oder mit Rabatt) im Rahmen eines Mitarbeiteraktien- oder Optionsplans erhalten? Diese Vorteile kennen insbesondere Mitarbeiter in tschechischen Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen, die an Plänen ausländischer Unternehmen teilnehmen können, deren Aktien üblicherweise an Börsen, z. B. in den USA oder Deutschland, gehandelt werden. Wenn die betreffende Leistung nicht innerhalb des Monatslohns Ihres tschechischen Arbeitgebers berücksichtigt wurde, sind Sie (waren Sie) höchstwahrscheinlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und das Einkommen zu besteuern.
In den letzten Monaten sind wir auf mehrere Fälle gestoßen, in denen der Steuerverwalter bei seiner Suche Informationen über dieses Einkommen erhalten hat und verlangt, dass Steuerpflichtige zusätzliche Steuererklärungen abgeben oder nachweisen, dass die damit verbundenen Einkünfte ordnungsgemäß versteuert wurden. In manchen Situationen handelte sich sogar um Einkünfte für Zeiträume, die ansonsten schon abgeschlossen wären. Da das Finanzamt jedoch die Informationen im Rahmen des internationalen Informationsaustausches erhalten hat, in der die Steuerfestsetzungsfrist seit 2014 festgelegt wird, kann der Besteuerungszeitraum immer noch offen sein. Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Fristen für das Nachsteuerverfahren.
Die Befugnis des Steuerverwalters, den Steuerbetrag für den betreffenden Besteuerungszeitraum festzusetzen, endet mit Ablauf von drei Jahren. Der Beginn dieser Frist ist der gleiche wie der Zeitpunkt der erstmaligen Steuerfestsetzung, d.h. dem Tag, an dem die Frist zur Abgabe der Steuererklärung abgelaufen ist, oder wenn die Steuer fällig war. Die Frist für die Festsetzung der Steuer ist eine ausschließende Frist, und ihre Dauer wird durch im Gesetz festgelegte Fälle beeinflusst. Die Abgabenordnung enthält eine abschließende Liste von Maßnahmen des Steuerverwalters oder des Steuerpflichtigen, die den Lauf der dreijährigen Frist unterbrechen oder verlängern können.
Die Fristverlängerung tritt unter anderem auch in dem Fall ein, dass der Steuerverwalter eine Steuerkontrolle vor Ablauf der Frist einleitet. Am Tag dieser Kontrolle beginnt eine neue dreijährige Frist zu laufen. Die kann in ihrem Laufe aus gesetzlich festgelegten Gründen unterbrochen werden, beispielsweise wenn der Steuerverwalter Informationen auf der Grundlage der internationalen Zusammenarbeit bei der Steuerverwaltung anfordert. Der Fristlauf erneuert sich dann am Tag der Zustellung der Antwort auf einen gesendeten Antrag oder durch die Mitteilung über die Beendigung der internationalen Zusammenarbeit in dieser Sache.
Die Steuerfestsetzungsfrist endet spätestens mit Ablauf von 10 Jahren nach ihrem Beginn. Es gibt nur zwei ausdrücklich genannte Ausnahmen, bei denen es möglich ist, die Steuer auch nach Ablauf dieser Frist nachträglich zu bemessen. Die Steuer kann man ungeachtet des Ablaufs der Zehnjahresfrist in einer Situation festsetzen, in der eine rechtskräftige Entscheidung vom Gericht zu einem Steuerdelikt erlassen wurde, oder wenn der Steuerpflichtige die Steuererklärung selbst abgibt und gleichzeitig die Steuer zum Zweck des Erlöschens der Strafbarkeit von dem Steuerdelikt aufgrund der tätigen Reue entrichtet.
Wenn Sie das oben Genannte betrifft, werden wir Ihnen gerne bei der Vorbereitung Ihrer Steuererklärung oder bei der Lösung der Situation behilflich sein.