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| May 13, 2020

Aktuelle bedingungen für die einreise von ausländern in die Tschechische Republik

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Am 4. Mai 2020 verabschiedete die Regierung der Tschechischen Republik den Beschluss Nr. 511, über die Fassung von Krisenmaßnahmen, der mit Wirkung ab dem 11. Mai 2020 die Möglichkeiten der Einreise von Ausländern auf das Gebiet der Tschechischen Republik erweitert und einige anderen Einschränkungen lockert.

Welche Änderungen bringt der Beschluss?

Wiedereinführung der Möglichkeit der Einreise von Ausländern aus den Ländern außerhalb der Europäischen Union:

  • einreisen dürfen Saisonarbeiter, Schlüsselpersonal (z.B. Wissenschaftler) und Arbeitnehmer in den Bereichen Gesundheitswesen und Sozialpflege;
  • einreisen dürfen die Personen, die ein Langzeitvisum besitzen und die zum Zweck der Übernahme der Aufenthaltsgenehmigung (z.B. einer Arbeitnehmerkarte) einreisen;

die Einreise dieser Personen in die Tschechische Republik ist durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes darüber, dass sich die Person eines Tests RT-PCR über das Vorhandensein von SARS-CoV-2 mit einem negativen Ergebnis unterzogen hat, bedingt; dieser Test darf nicht mehr als 4 Tage alt sein und er muss zusammen mit der Bescheinigung des jeweiligen Labors vorgelegt werden.

Wiedereinführung der Antragstellung auf:

  • Visa für den kurzfristigen Aufenthalt für ausgewählte Zwecke;
  • Visa für die Zwecke der Saisonarbeit;
  • Sonderarbeitsvisa;
  • Aufenthaltsgenehmigungen auf der Grundlage des Regierungsprogramms Schlüssel- und wissenschaftliches Personal;
  • Aufenthaltsgenehmigungen auf der Grundlage des Regierungsprogramms für hochqualifizierte Mitarbeiter oder des Programms für qualifizierte Mitarbeiter, wenn die Antragsteller medizinische Berufe oder Berufe im Bereich Sozialpflege ausüben werden.

Was gilt zurzeit?

Zurzeit dürfen auf das Gebiet der Tschechischen Republik Staatsbürger der Europäischen Union und ausgewählte Gruppen von Bürgern der Drittländer einreisen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (insb. die ärztliche Bescheinigung über den RT-PCR-Test vorlegen, die eventuelle Quarantänemaßnahmen einhalten und weitere unterstützende Unterlagen vorlegen), die nach dem Zweck der Einreise im jeweiligen Fall bestimmt sind. 

Die aktuellen Regeln für die Einreise von Ausländern auf das Gebiet der Tschechischen Republik gelten für die Dauer des Notstands, d.h. zurzeit bis zum 17. Mai 2020. Nach diesem Tag sind weitere Änderungen zu erwarten. Wir beraten Sie gern angesichts der Einreisemöglichkeiten in die Tschechische Republik in jeweiligen Fällen.

Veronika Odrobinová
Martina Šumavská