Petr Němec | 22.11.2024
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Seit den fast vier Monaten ab dem Inkrafttreten der DSGVO ist die Aktivität der tschechischen Datenschutzbehörde (ÚOOÚ) gestiegen. Die Behörde befasst sich im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit mit Fällen des wesentlichen gesellschaftlichen Interesses nach dem erstellten Plan der Kontrollen, sie leitet gleichzeitig ad-hoc Kontrollen auf der Grundlage einer Mitteilung oder einer Beschwerde der betroffenen Personen ein. Im Rahmen der Kontrolle muss die Datenschutzbehörde nicht nur den Umfang, die Art und die Dauer der Verletzung beurteilen, sondern auch z.B., wie der Verantwortliche die Fehler behebt oder welche Maßnahmen er gefasst hat, damit sich dies in Zukunft nicht wiederholt.
Die Behörde prüft zurzeit den Verdacht an Verluste personenbezogener Daten z. B. bei den unten genannten Einheiten:
Im Falle der genannten Gesellschaft SOLIDIS hat die Datenschutzbehörde bei der Bestimmung der Strafe insbesondere den Umfang der verarbeiteten personenbezogenen Daten und den Eingriff in die Privatsphäre berücksichtigt, die das Handeln der Gesellschaft darstellte. Gleichzeitig hat die Datenschutzbehörde darauf hingewiesen, dass sie auch weiterhin mit erhöhter Aufmerksamkeit die Nutzung von Datenbanken von Dritten durch Gesellschaften für die Versendung von Angeboten verfolgen wird.