Jana Shumakova | 12.11.2024
One-Stop-Shop: Einfache Mehrwertsteuerverwaltung für E-Shops, die ins Ausland expandierenSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
| October 8, 2018
Die allgemeine Übertragung der Steuerpflicht auf den Empfänger soll auf der Grundlage der einvernehmlichen Entscheidung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN) für die inländischen Leistungen mit dem Wert von mehr als 17.500 Euro (ca. 450.000 CZK) pro Leistung verwendet werden. Ein Mitgliedstaat kann die allgemeine Übertragung der Steuerpflicht vorübergehend bis zum 30. 6. 2022 unter den folgenden Bedingungen nutzen:
Der Mitgliedstaat muss einen Antrag bei der Kommission, in dem er die jeweiligen Berechnungen und die geforderten Begründungen und Informationen angibt, stellen.