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Im Juli 2018 wurde das Gesetz verabschiedet, nach dem sich die Definition und die Besteuerung der grundlegenden Investmentfonds ändern. Die Novelle des Einkommensteuergesetzes, die ab 1. 1. 2019 in Kraft treten wird, korrigiert die Definition des grundlegenden Investmentfonds und bestimmt neue Voraussetzungen für die Investmentfonds, deren Aktien zum Handeln auf dem geregelten europäischen Markt zugelassen wurden.
Der Hauptgrund der Änderung ist, dass diese Fonds der Besteuerung von 5 % unterlagen, ohne eine Investment-Aktivität durchzuführen. Dabei verliert der Staat bedeutende Einnahmen in Form der Körperschaftsteuer. Jetzt werden die Investmentfonds, in denen eine juristische Person (mit Ausnahme vom Staat oder staatlichen Firmen) einen Anteil von mehr als 10 % besitzt, mit einem Satz von 19 % besteuert. Gleichzeitig darf der Fonds keine Gewerbetätigkeit im Sinne des Gewerbegesetzes ausüben. Bei den anderen grundlegenden Investmentfonds bleiben die Regeln unverändert.