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Petra Čechová | January 30, 2024
Gegen Ende des Jahres 2023 trat die Änderung der Richtlinie Nr. 2013/34/EU der Europäischen Union in Kraft, die die Kriterien für die Kategorisierung von Rechnungseinheiten ändert. Die Vermögens- und Nettoumsatzgrenzen wurden um 25 % erhöht. Diese Änderung ist von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten innerhalb von 12 Monaten nach Veröffentlichung der betreffenden Gesetzesänderung im Verordnungsblatt der Europäischen Union anzuwenden.
Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großrechnungseinheiten werden neue Werte für Gesamtsummen der Vermögenswerte und des Nettoumsatzes zugewiesen, nach denen sie in die jeweilige Kategorie eingeordnet werden. Beim Kriterium der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl gibt es keine Veränderung.
Innerhalb der Tschechischen Republik wird erwartet, dass diese Änderung (Erhöhung) im bevorstehenden neuen Rechnungslegungsgesetz berücksichtigt wird.
Die Übersicht über die Änderung der Vermögenspositionen und Nettoumsätze für die einzelnen Kategorien von Rechnungseinheiten finden Sie auf der Website der Wirtschaftsprüferkammer, die sich in den letzten Tagen mit dem Thema befasst hat.