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| March 11, 2025
Obwohl seit der Verlesung des Gesetzesentwurfs zu Ausgleichssteuern im Abgeordnetenhaus mehr als ein halbes Jahr vergangen ist, wurde er noch immer nicht verabschiedet.
Diese Gesetzesänderung ist sehr grundlegend und zitiert das ursprüngliche tschechische Gesetz Nr. 426/2023 Slg., zu Ausgleichssteuern für große multinationale Konzerne und große inländische Unternehmensgruppen (ZDD-Gesetz), um eine größere Übereinstimmung mit den Auslegungen der OECD- und EU-Richtlinien in diesem Bereich zu erreichen.
Der Änderungsantrag wird derzeit im Staatshaushaltsausschuss erörtert, der die Verhandlung dieser Gesetzesänderung bis zum 19. März 2025 eingestellt und die Frist für die Einreichung schriftlicher Änderungsanträge auf den 12. März 2025 festgelegt hat.
Die Übergangsbestimmungen haben sich nicht geändert und es gilt weiterhin, dass die Änderung schon für Steuerpflichten für Ausgleichssteuern für Steuerzeiträume ab dem 31. Dezember 2023, d.h. ab dem Beginn der Wirksamkeit des Gesetzes Nr. 426/2023 Slg., gelten soll.
Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden. Darüber hinaus verfolgen wir laufend die Auslegungen des Finanzministeriums der Tschechischen Republik (MFČR), bzw. der General- Finanzdirektion (GFŘ) in diesem Bereich (z.B. neue Formulare, methodische Hinweise etc.).
Wenn Sie der Regelung bezüglich der Ausgleichssteuern unterliegen, oder wenn Sie Interesse an diesem Bereich haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne bereit, mit Ihnen die möglichen Auswirkungen auf Ihre Unternehmensgruppe zu besprechen.