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| March 21, 2022

Änderung des durchschnittlichen Kraftstoffpreises zum Zweck der Gewährung von Reisekostenerstattungen

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Mit Wirksamkeit ab 12.3.2022 erhöht das Ministerium für Arbeit und Soziales die Fahrtkostenerstattung für Strom, und dies von der Höhe 4,10 CZK auf die Summe von 6,00 CZK pro Kilowattstunde.

Die Änderung wurde in der Gesetzessammlung unter der Nr. 47/2022 veröffentlicht, wobei sich damit die Gültigkeit der Verordnung Nr. 511/2021 Slg. ändert.

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