Petr Němec | 22.11.2024
Jahresabschluss 2024 und AusgleichssteuernSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat per Verordnung Nr. 85/2023 Slg. vom 28. 3. 2023 eine neue Höhe für die Stromerstattung zum Zweck der Vergütung des verbrauchten Kraftstoffs angegeben - der Betrag erhöht sich von den ursprünglichen 6,00 CZK / KWh auf die Summe von 8,20 CZK / kWh. Die neue Tarifhöhe trat ab 1. April 2023 in Kraft.
Autor: Roman Burnus, Anna Beránková
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