Jana Shumakova | 12.11.2024
One-Stop-Shop: Einfache Mehrwertsteuerverwaltung für E-Shops, die ins Ausland expandierenSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Regierungsverordnung wird sich der Durchschnittslohn im Jahr 2025 auf den Betrag von 46 557 CZK erhöhen. Da der Entwurf bereits verabschiedet wurde, geben wir Ihnen im Folgenden einen Überblick über die konkreten Änderungen der Indikatoren, die vom neuen Durchschnittslohn betroffen sein werden.
Ausschlaggebend für die Anwendung des Steuersatzes ist das 36-Fache des Durchschnittslohns, was für das Jahr 2025 die Summe von 1 676 052 CZK betragen wird. Besteuert mit einem progressiven Steuersatz von 23 % werden im Jahr 2025 die den Betrag von 139 671 CZK pro Monat übersteigenden Arbeitnehmereinkommen (um 7 770 CZK mehr als im Vorjahr).
Der jährliche Grenzbetrag für die Befreiung von nichtmonetären Leistungen an Arbeitnehmer erhöht sich für das Jahr 2025 auf den Betrag von 23 278,50 CZK (d.h. eine Erhöhung um 1 295 CZK im Vergleich zum Vorjahr).
Darüber hinaus sollte das maßgebende Einkommen für geringfügige Beschäftigung auf den Betrag von 4 500 CZK (von ursprünglich 4 000 CZK) erhöht werden.
Die Grenze für die maximale Bemessungsgrundlage liegt beim 48-Fachen des Durchschnittslohns, was bedeutet, dass der Betrag für 2025 die Summe von 2 234 736 CZK beträgt (um 124 320 CZK mehr als im Vorjahr). Von den diese Grenze überschreitenden Einkommen sind keine Sozialversicherungs-beiträge abzuziehen.
Der Durchschnittslohn hat auch Einfluss auf die Mindestbemessungsgrundlage für die Festlegung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von Selbstständigen. Die Berechnung der Vorschüsse richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt, wobei der Versicherungssatz 13,5% beträgt. Für das Jahr 2025 erhöht sich der monatliche Betrag daher auf 3 143 CZK (statt bisher 2 968 CZK).
Die Erhöhung der Vorauszahlungen wird sich ebenso auf die Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige auswirken. Der Mindestbetrag des Versicherungsprämienvorschusses wird neu für die Haupttätigkeit auf 4 759 CZK und für die Nebentätigkeit auf 1 496 CZK pro Monat erhöht.