In dieser kurzen Übersicht möchten wir Sie über die wichtigen Änderungen in der Lohnbuchhaltung im Jahr 2022 informieren.
Erhöhung des Mindestlohns
- Der monatliche Mindestlohn für Vollzeitbeschäftigte wurde von derzeitigen 15 200 CZK
auf 16 200 CZK erhöht.
- Der Mindeststundenlohn stieg von 90,50 CZK auf 96,40 CZK.
Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung ab 1.1.2022
- Die Freigrenze für Einkünfte aus regelmäßig gezahlten Renten stieg auf 583 200 CZK.
- Die Grenze für den Nachlass für die Unterbringung eines Kindes in einer Vorschuleinrichtung stieg auf 16 200 CZK.
- Der Mindestbetrag für Krankenversicherungsvorschüsse wurde erhöht.
- Steuerbegünstigung für Kinder – die Grenze für die Auszahlung des Steuerbonus wurde erhöht, Mindesteinkommen gemäß § 6 a 7 des Einkommensteuergesetzes („ZDP“) beträgt 97 200 CZK.
Höchstbemessungsgrundlage für das Jahr 2022, allgemeine Bemessungsgrundlage, Umrechnungskoeffizient, Durchschnittslohn
- Die Höchstbemessungsgrundlage für die Sozialversicherung des Jahres 2022 stieg von CZK 1 701 168 auf 1 867 728 CZK.
- Die allgemeine Bemessungsgrundlage für 2022 erhöhte sich von 34 766 CZK auf 36 119 CZK.
- Der Umrechnungsfaktor für 2022 änderte sich von ursprünglichen 1,0194 auf 1,0773.
- Der Durchschnittslohn (Basis x Koeffizient) für 2022 stieg von 35 441 CZK auf 38 911 CZK.
Höherer Steuernachlass pro Steuerzahler
- Ab 2022 gibt es eine weitere Erhöhung beim Steuernachlass pro Steuerzahler. Für Einnahmen 2022 beträgt dieser die Höhe von 30 840 CZK.
Bedingungen für Beteiligung an der Krankenversicherung
- Ab dem 1. Januar 2021 wurde das maßgebliche Einkommen für die Beteiligung an der Krankenversicherung auf 3 500 CZK erhöht und diese Summe gilt auch für das Jahr 2022.
Erhöhung des Krankengeldes und des Lohnausgleichs bei der Arbeitsunfähigkeit
- Ab dem 1. Januar 2022 erhöht sich der vom Arbeitgeber zu zahlende Lohnausgleichsbetrag und die von der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung gezahlte Krankengeldleistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, aufgrund der Anhebung der Kürzungsgrenzen.
- Mit Wirkung ab 1. Januar erhöht sich die Lohn- und Krankengelderstattung auch für langfristig erkrankte Arbeitnehmer.
Kürzungsgrenzen für den Lohnausgleich im Jahr 2022
Kürzungsgrenze:
erste Grenze 227,15 CZK
zweite Grenze 340,55 CZK
dritte Grenze 681,10 CZK
Die Länge der Vaterschaftspflege hat sich verdoppelt
- Das Vaterschaftspflegegeld für väterliche Geburtsnachsorge (kurz: Vaterschaftsgeld) kann neu zwei Wochen (statt einer Woche) bezogen werden.
Höhere Höchstleistungen bei der Arbeitslosigkeit
- Der Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes kann bis zu 21 488 CZK betragen.
- Die Höchstunterstützung bei der Umschulung kann bis zu 24 081 CZK pro Monat betragen.
Höherer gesetzlicher Nebenverdienst bei Aufzeichnung beim Arbeitsamt
- Sie können nun maximal 8 100 CZK monatlich (brutto) verdienen.
Unpfändbarer Mindestbetrag für Vollstreckungsberechnung
- Der unpfändbare Mindestbetrag für Schuldner beträgt neu 8 006,25 CZK.
- Der unpfändbare Mindestbetrag für Ehegattin, Ehegatte oder Kind beträgt nun 2 668,75 CZK.
Pauschalbetrag für Essengutscheine
- Höhe des Pauschalbetrags für Essengutscheine für 2022 – die Höchstgrenze beträgt 82,60 CZK (70% von 118 CZK), für das Jahr 2021 war es die Summe von 75,60 CZK.
Verpflegungsgeld für Geschäftsreisen
Für jeden Kalendertag der Dienstreise haben Arbeitnehmer Anspruch auf Verpflegungsgeld
in Höhe von:
- 99 CZK, wenn die Geschäftsreise 5 - 12 Stunden dauert,
- 151 CZK, wenn die Geschäftsreise länger als 12 Stunden, längstens jedoch 18 Stunden dauert,
- 237 CZK, wenn die Geschäftsreise länger als 18 Stunden dauert.
Satz der Grunderstattung für die Nutzung von Straßenkraftfahrzeugen
Der Satz für die Grunderstattung für 1 Fahrtkilometer beträgt
gemäß § 157 Abs. 4 des Arbeitsgesetzbuches mindestens, für:
- einspurige Fahrzeuge und Dreiräder - 1,30 CZK,
- Personenkraftwagen - 4,70 CZK.
Der durchschnittliche Kraftstoffpreis
Die Höhe des durchschnittlichen Kraftstoffpreises ändert sich ab dem 1. Januar 2022
wie folgt:
- 37,10 CZK pro 1 Liter Motorbenzin 95 Oktan,
- 40,50 CZK pro 1 Liter Motorbenzin 98 Oktan,
- 36,10 CZK pro 1 Liter Diesel,
- 4,10 CZK pro 1 Kilowattstunde/kWh Strom.