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Miroslav Bleha | January 25, 2022

Änderungen in der Gehaltsabrechnung für 2022

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In dieser kurzen Übersicht möchten wir Sie über die wichtigen Änderungen in der Lohnbuchhaltung im Jahr 2022 informieren.

Erhöhung des Mindestlohns

  • Der monatliche Mindestlohn für Vollzeitbeschäftigte wurde von derzeitigen 15 200 CZK 
    auf 16 200 CZK erhöht.
  • Der Mindeststundenlohn stieg von 90,50 CZK auf 96,40 CZK.

Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung ab 1.1.2022

  • Die Freigrenze für Einkünfte aus regelmäßig gezahlten Renten stieg auf 583 200 CZK.
  • Die Grenze für den Nachlass für die Unterbringung eines Kindes in einer Vorschuleinrichtung stieg auf 16 200 CZK.
  • Der Mindestbetrag für Krankenversicherungsvorschüsse wurde erhöht.
  • Steuerbegünstigung für Kinder – die Grenze für die Auszahlung des Steuerbonus wurde erhöht, Mindesteinkommen gemäß § 6 a 7 des Einkommensteuergesetzes („ZDP“) beträgt 97 200 CZK.

Höchstbemessungsgrundlage für das Jahr 2022, allgemeine Bemessungsgrundlage, Umrechnungskoeffizient, Durchschnittslohn

  • Die Höchstbemessungsgrundlage für die Sozialversicherung des Jahres 2022 stieg von CZK 1 701 168 auf 1 867 728 CZK.
  • Die allgemeine Bemessungsgrundlage für 2022 erhöhte sich von 34 766 CZK auf 36 119 CZK.
  • Der Umrechnungsfaktor für 2022 änderte sich von ursprünglichen 1,0194 auf 1,0773. 
  • Der Durchschnittslohn (Basis x Koeffizient) für 2022 stieg von 35 441 CZK auf 38 911 CZK.

Höherer Steuernachlass pro Steuerzahler

  • Ab 2022 gibt es eine weitere Erhöhung beim Steuernachlass pro Steuerzahler. Für Einnahmen 2022 beträgt dieser die Höhe von 30 840 CZK.

Bedingungen für Beteiligung an der Krankenversicherung

  • Ab dem 1. Januar 2021 wurde das maßgebliche Einkommen für die Beteiligung an der Krankenversicherung auf 3 500 CZK erhöht und diese Summe gilt auch für das Jahr 2022.   

Erhöhung des Krankengeldes und des Lohnausgleichs bei der Arbeitsunfähigkeit

  • Ab dem 1. Januar 2022 erhöht sich der vom Arbeitgeber zu zahlende Lohnausgleichsbetrag und die von der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung gezahlte Krankengeldleistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, aufgrund der Anhebung der Kürzungsgrenzen.
  • Mit Wirkung ab 1. Januar erhöht sich die Lohn- und Krankengelderstattung auch für langfristig erkrankte Arbeitnehmer.

Kürzungsgrenzen für den Lohnausgleich im Jahr 2022

Kürzungsgrenze:    
erste Grenze      227,15 CZK
zweite Grenze    340,55 CZK
dritte Grenze      681,10 CZK

Die Länge der Vaterschaftspflege hat sich verdoppelt

  • Das Vaterschaftspflegegeld für väterliche Geburtsnachsorge (kurz: Vaterschaftsgeld) kann neu zwei Wochen (statt einer Woche) bezogen werden.

Höhere Höchstleistungen bei der Arbeitslosigkeit

  • Der Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes kann bis zu 21 488 CZK betragen.
  • Die Höchstunterstützung bei der Umschulung kann bis zu 24 081 CZK pro Monat betragen.

Höherer gesetzlicher Nebenverdienst bei Aufzeichnung beim Arbeitsamt

  • Sie können nun maximal 8 100 CZK monatlich (brutto) verdienen.

Unpfändbarer Mindestbetrag für Vollstreckungsberechnung

  • Der unpfändbare Mindestbetrag für Schuldner beträgt neu 8 006,25 CZK.
  • Der unpfändbare Mindestbetrag für Ehegattin, Ehegatte oder Kind beträgt nun 2 668,75 CZK.

Pauschalbetrag für Essengutscheine

  • Höhe des Pauschalbetrags für Essengutscheine für 2022 – die Höchstgrenze beträgt 82,60 CZK (70% von 118 CZK), für das Jahr 2021 war es die Summe von 75,60 CZK. 

Verpflegungsgeld für Geschäftsreisen

Für jeden Kalendertag der Dienstreise haben Arbeitnehmer Anspruch auf Verpflegungsgeld 
in Höhe von:

  • 99 CZK, wenn die Geschäftsreise 5 - 12 Stunden dauert,
  • 151 CZK, wenn die Geschäftsreise länger als 12 Stunden, längstens jedoch 18 Stunden dauert,
  • 237 CZK, wenn die Geschäftsreise länger als 18 Stunden dauert.

Satz der Grunderstattung für die Nutzung von Straßenkraftfahrzeugen

Der Satz für die Grunderstattung für 1 Fahrtkilometer beträgt 
gemäß § 157 Abs. 4 des Arbeitsgesetzbuches mindestens, für:

  • einspurige Fahrzeuge und Dreiräder - 1,30 CZK,
  • Personenkraftwagen - 4,70 CZK.

Der durchschnittliche Kraftstoffpreis

Die Höhe des durchschnittlichen Kraftstoffpreises ändert sich ab dem 1. Januar 2022 
wie folgt:

  • 37,10 CZK pro 1 Liter Motorbenzin 95 Oktan,
  • 40,50 CZK pro 1 Liter Motorbenzin 98 Oktan,
  • 36,10 CZK pro 1 Liter Diesel,
  • 4,10 CZK pro 1 Kilowattstunde/kWh Strom.