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| October 8, 2024

Anpassung der Bedingungen für den Vorruhestand

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Die tschechische Sozialversicherungsbehörde (im Folgenden „ČSSZ-Verwaltung“ genannt) hat einen Bericht über die Anpassung der Bedingungen für den Vorruhestand ab 1. Oktober 2024 herausgegeben. Aus den Informationen geht hervor, dass für diese Art von Rentenversicherung nun mindestens 40 Jahre Rentenversicherung erforderlich sind.

Um diese Voraussetzung zu erfüllen, muss ergänzt werden, dass in den Zeitraum nicht nur Erwerbstätigkeiten, sondern auch Ersatzzeiten der Rentenversicherung einbezogen werden, also z.B.:

  • Betreuung eines Kindes bis 4 Jahre,
  • Grundwehrdienst,
  • Pflege um eine Person, die auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist, mindestens im Grad II.,
  • Studienzeit nach der Grundschule, egal ob Berufsfachschule, Realschule oder Universität,
  • In gewissem Umfang wird auch die in der Evidenz beim Arbeitsamt der Tschechischen Republik
    erfasste Zeitdauer berücksichtigt.

Die übrigen Voraussetzungen für den Anspruch auf vorzeitige Pensionierung bleiben gleich: Eine Pensionierung frühestens 3 Jahre vor Erreichen des Rentenalters ist weiterhin möglich, bei der Berechnung wird die versicherte Person dauerhaft um 1,5 % für alle 90 Tage der vorzeitigen Pensionierung gekürzt (die Kürzung ist dauerhaft) und bis zum Erreichen des Rentenalters für reguläre Altersrente wird die vorzeitige Pensionierung nicht valorisiert.

Achten Sie bei einer vorzeitigen Pensionierung auf den Verdienst des Versicherten. Bei der Altersrente wird nur von einer eingeschränkten Möglichkeit der Erwerbstätigkeit ausgegangen, daher sind nur solche Zusatzeinkünfte möglich, die keine Teilnahme an der Rentenversicherung begründen (z. B. eine Höchstvereinbarung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit mit einem Einkommen von bis zu 10 000 CZK pro Monat oder eine geringfügige Beschäftigung mit einem bestimmbaren Einkommen von weniger als 4 000 CZK pro Monat). Für Selbstständige darf das Einkommen nach Abzug der Ausgaben die gesetzliche Grenze nicht überschreiten, die im Jahr 2024 die Summe von 8 794  CZK für jeden Monat der selbständigen Tätigkeit beträgt.

Abschließend stellt die CSSZ-Verwaltung in ihrem Bericht fest, dass sich die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine reguläre Altersrente ab 1. Oktober 2024 nicht ändern und gleich bleiben – neben dem Erreichen des Rentenalters ist es erforderlich, mindestens 35 Jahre der Versicherungsdauer zu erreichen.