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Am 31. 8. 2022 verabschiedete die Regierung ein Antibürokratiepaket mit zwanzig Maßnahmen, die darauf abzielen, den bürokratischen Aufwand für Unternehmer, Selbständige und Bürger zu verringern. Dies sollte die erste einer Reihe von Maßnahmen sein, denen weitere Antibürokratiepakete folgen werden. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Regierung keine konkreten Vorschläge für Gesetzesänderungen, sondern nur ein „Paket“ vorgeschlagener Änderungen vorgelegt hat. Einzelne Ministerien müssen bis Ende dieses Jahres legislative Lösungen vorbereiten, der Weg zur Umsetzung ist also noch lang.
So sollten beispielsweise die Pflicht zur Urlaubsplanung/-konsumierung, Berichte über das Ende des Krankenstands an die tschechische Sozialversicherungsverwaltung ("CSSZ"), ärztliche Eingangsuntersuchungen für einige Arbeitnehmer usw. schrittweise abgeschafft werden.
Eine der ersten abgeschafften Pflichten betrifft die Bestimmung § 217 des Arbeitsgesetzbuches, wenn der Arbeitgeber derzeit weiterhin verpflichtet ist, einen schriftlichen Urlaubsplan zu erstellen. Laut dem Antibürokratie-Paket bedeutet der Plan für die Entnahme des ordentlichen Urlaubs einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die Arbeitgeber, der Zeitplan ist nur ein Richtplan für den Urlaubsanspruch und stellt für sich genommen noch keine Bestimmung der Urlaubszeit dar; daher möchte die Regierung diese Verpflichtung abschaffen.
Darüber hinaus sollte die Pflicht des Arbeitgebers zur Absendung einer Meldung über Arbeitsunfähigkeitsbeendung abgeschafft werden, für den Fall, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr beim Arbeitgeber beschäftigt ist. Laut dem Antibürokratiepaket ist dies eine unnötig belastende Verpflichtung für Arbeitgeber, da die CSSZ diese Informationen aus der Datenbank bezieht (Ärzte melden diese Informationen an die Datenbank).
Die interessanteste Neuerung des Antibürokratiepakets könnte die Abschaffung der Verpflichtung zu ärztlichen Aufnahmeuntersuchungen für jene Tätigkeiten sein, die nach der Gesundheitsgefährdung in die erste Kategorie eingestuft werden (dies gilt hauptsächlich für verwaltungstechnische Angestellte). Laut Regierung ist dies ein unnötiger Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber, da in dieser Kategorie die Eignung eines Arbeitnehmers in der Regel automatisch „vom Tisch“ durch einen Arzt beurteilt wird. Gleichzeitig würde es auch überlastete Ärzte entlasten. Die Handelskammer der Tschechischen Republik will auch die ärztlichen Untersuchungen in der zweiten Kategorie abschaffen, aber dies wird von der Regierung noch nicht verhandelt.
Autor: Roman Burnus, Marek Toráč