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| March 14, 2019

Antrag auf die Rückerstattung der USt. aus Großbritannien im Hinblick auf Brexit

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Es bleibt weiterhin die Frage offen, ob Großbritannien am 29. März 2019 die EU verlässt oder ob Großbritannien mit oder ohne eine Vereinbarung die EU verlassen wird. Dies alles kann eine Auswirkung auf die Möglichkeit haben, die Rückerstattung der in Großbritannien gezahlten USt. zu beantragen. Daher empfehlen wir, mit der Rückerstattung der USt. aus Großbritannien für das Jahr 2018 nicht bis zur Standardfrist, dem 30.9.2019, zu warten, sondern die Rückerstattung der USt. bis zum 29.3.2019 zu beantragen. Auch die Frage der Möglichkeit der Rückerstattung der USt. aus Großbritannien für das Jahr 2019 bleibt problematisch, da die Rückerstattung der USt. für einen Zeitraum von weniger als drei (3) Monaten (außer dem Ende des Jahres) nach der bisherigen Gesetzgebung nicht möglich ist. Sprechen Sie uns bei Fragen zu diesem Thema gern an. 

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