Petr Němec | 17.12.2024
Internetplattformen und Fortführung der Berichterstattung lt. DAC 7Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
| March 14, 2019
Es bleibt weiterhin die Frage offen, ob Großbritannien am 29. März 2019 die EU verlässt oder ob Großbritannien mit oder ohne eine Vereinbarung die EU verlassen wird. Dies alles kann eine Auswirkung auf die Möglichkeit haben, die Rückerstattung der in Großbritannien gezahlten USt. zu beantragen. Daher empfehlen wir, mit der Rückerstattung der USt. aus Großbritannien für das Jahr 2018 nicht bis zur Standardfrist, dem 30.9.2019, zu warten, sondern die Rückerstattung der USt. bis zum 29.3.2019 zu beantragen. Auch die Frage der Möglichkeit der Rückerstattung der USt. aus Großbritannien für das Jahr 2019 bleibt problematisch, da die Rückerstattung der USt. für einen Zeitraum von weniger als drei (3) Monaten (außer dem Ende des Jahres) nach der bisherigen Gesetzgebung nicht möglich ist. Sprechen Sie uns bei Fragen zu diesem Thema gern an.
Petr Němec | 17.12.2024
Internetplattformen und Fortführung der Berichterstattung lt. DAC 7| 3.12.2024
Krankenpflegegeld bei HochwasserPetr Němec | 22.11.2024
Jahresabschluss 2024 und Ausgleichssteuern