Petr Němec | 22.11.2024
Jahresabschluss 2024 und AusgleichssteuernSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
| March 14, 2019
Es bleibt weiterhin die Frage offen, ob Großbritannien am 29. März 2019 die EU verlässt oder ob Großbritannien mit oder ohne eine Vereinbarung die EU verlassen wird. Dies alles kann eine Auswirkung auf die Möglichkeit haben, die Rückerstattung der in Großbritannien gezahlten USt. zu beantragen. Daher empfehlen wir, mit der Rückerstattung der USt. aus Großbritannien für das Jahr 2018 nicht bis zur Standardfrist, dem 30.9.2019, zu warten, sondern die Rückerstattung der USt. bis zum 29.3.2019 zu beantragen. Auch die Frage der Möglichkeit der Rückerstattung der USt. aus Großbritannien für das Jahr 2019 bleibt problematisch, da die Rückerstattung der USt. für einen Zeitraum von weniger als drei (3) Monaten (außer dem Ende des Jahres) nach der bisherigen Gesetzgebung nicht möglich ist. Sprechen Sie uns bei Fragen zu diesem Thema gern an.
Petr Němec | 22.11.2024
Jahresabschluss 2024 und AusgleichssteuernJana Shumakova | 12.11.2024
One-Stop-Shop: Einfache Mehrwertsteuerverwaltung für E-Shops, die ins Ausland expandierenRichard Knobloch | 5.11.2024
Große Änderung des Mehrwertsteuergesetzes wurde von der Abgeordnetenkammer verabschiedet| 8.10.2024
Änderungen der Steuergrenzen für 2025