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Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat seine im Zusammenhang mit der Verbreitung der COVID-19-Erkrankung empfohlene Vorgehensweise für die Arbeitsbefreiung der Arbeitnehmer zum Testen und zur Impfung, eventuell zum Begleiten eines Familienmitglieds zur Impfung, veröffentlicht. In allen diesen Fällen sollte es sich um eine begründete Abwesenheit bei der Arbeit handeln, ungeachtet dessen, ob sich der jeweilige Arbeitnehmer dem Testen oder der Impfung freiwillig oder im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Arbeit unterworfen hat. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Arbeitsbefreiung, eventuell auf die Arbeitsbefreiung mit dem Lohn-/Gehaltsersatz unter den Voraussetzungen, die in der Anlage der Regierungsmaßnahme angegeben sind. Mehr dazu finden Sie hier.