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Das Urlaubsrecht ist eines der Grundrechte des Bürgers, das durch die Urkunde der Grundrechte und –Freiheiten gewährleistet wird. Man kann einen Urlaub als Arbeitsfreizeit des Arbeitnehmers definieren, die bezahlt ist, sie dient zur Genesung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers und steht ausschließlich in seiner Verfügung.
Die Urlaubslänge beträgt mindestens 4 Wochen im Kalenderjahr.
Für die Zeit der Urlaubsnahme steht dem Arbeitnehmer ein Lohnersatz oder Gehaltsersatz in der Höhe des Durchschnittsverdienstes für die betreffende Anzahl der Stunden der geplanten Schicht, bei welcher der Urlaub genommen wird, zu.