Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Richard Knobloch | June 27, 2022
Der jetzige Finanzminister wertete nach Überprüfung den Beschluss seiner Vorgängerin, mit dem sie auf die Mehrwertsteuer auf Gas- und Stromlieferungen im Zeitraum November und Dezember 2021 verzichtete, als rechtswidrig (in Widerspruch zur Abgabenordnung und dem EU-Recht) und hob die fragliche Entscheidung auf., Wesentlich ist, dass die Entscheidung mit dem Zeitpunkt der Rechtskrafterlangung der Entscheidung im Nachprüfungsverfahren aufgehoben wird, d.h. mit Wirkung ex nunc und nicht rückwirkend. Dadurch wird die geltend gemachte Umsatzsteuerbefreiung nicht in Frage gestellt, daher ist es nicht erforderlich, zusätzliche Erklärungen einzureichen oder Korrekturbelege aus diesem Grund auszustellen und seitens des Käufers ist eine zusätzliche Geltendmachung des Steuerabzugs nicht möglich. Bei Interesse finden Sie den Text des gesamten Nachprüfungsbeschlusses im Finanzblatt Finanční zpravodaj 10/2022.
Autor: Richard Knobloch