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| September 22, 2020

Aufträge für Wirtschaftsprüfer. Womit kann Ihnen ein Wirtschaftsprüfer helfen?

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Wussten Sie, dass ein Wirtschaftsprüfer viel mehr Leistungen als nur eine Wirtschaftsprüfung anbieten kann? Nein? Machen wir einfach einen kleinen Test.

Was kann man sich unter dem Begriff Wirtschaftsprüfung vorstellen? Haben Sie festgestellt, dass Sie Voraussetzungen für eine gesetzliche Prüfung erfüllen? Haben Sie von Ihrer Muttergesellschaft eine Anweisung zur Durchführung der Wirtschaftsprüfung erhalten, obwohl Ihre Gesellschaft die Voraussetzungen für die gesetzliche Wirtschaftsprüfung nicht erfüllt? Schöpfen Sie einen Bankkredit, dessen Voraussetzung die Prüfung der Angaben und Kriterien im Jahresabschluss ist? Schöpfen Sie Beihilfen oder Subventionen? Haben Sie Zweifel und möchten Sie überprüfen, ob in Ihrer Gesellschaft alle Bereiche oder nur ein Bereich in Ordnung sind bzw. ist? Kaufen Sie oder planen Sie, eine neue Gesellschaft als Investition zu kaufen? Planen Sie eine Transaktion wie z.B. eine Verschmelzung, eine Abspaltung oder eine Umstrukturierung? Ist Ihre Gesellschaft Mitglied einer Gruppe (eines Konzerns) und betrifft Sie eine Konsolidierung? Benötigen Sie die Bestätigung über eine Forderung, die als Einlage des Gesellschafters angesehen wird?

Haben Sie auf mindestens eine Frage „ja“ geantwortet? Wenn ja, dann sollten Sie diesen Artikel lesen, in dem kurz und klar erklärt wird, welche Dienstleistungen Wirtschaftsprüfer erbringen können und mit welchem Ergebnis. Die unten angeführten Dienstleistungen werden von der Öffentlichkeit nicht immer richtig verstanden, was für Gesellschaften unnötig hohe Kosten bringen kann. Auch wenn Sie in unserem Test stets „nein“ geantwortet haben, könnte dieser Artikel für Ihre zukünftigen Entscheidungen und Pläne nützlich sein. Man weiß nie, wo man sich innerhalb von einigen Monaten oder Jahren befinden wird und welche Entscheidungen man treffen muss.

Der Wirtschaftsprüfer kann die folgenden Dienstleistungen erbringen: Prüfungsaufträge, damit zusammenhängende Dienstleistungen und sonstige Dienstleistungen.

Prüfungsaufträge

Zu den Prüfungsaufträgen gehört die Prüfung von Informationen, sowohl der vergangenheitsorientierten Finanz- (Prüfung der vergangenheitsorientierten Geldsummen) als auch von anderen Informationen (z.B. die Überprüfung der Kontrollen in der Gesellschaft). Was soll man sich darunter vorstellen? Dies werden wir bei den jeweiligen nach den genannten Kategorien aufgeteilten Dienstleistungen erläutern.

Audits (vergangenheitsorientierte Finanzinformationen) nach ISA

Unter den Begriff Audit fällt eine Reihe von Dienstleistungen, des finanziellen Audits, des Qualitätsaudits, der forensischen Prüfung bis zum Umwelt- oder Sicherheitsaudit. Ein Audit kann von einer natürlichen oder von einer juristischen Person durchgeführt werden, die eine Berechtigung dazu hat, die ihr durch die Wirtschaftsprüferkammer dazu erteilt worden ist. Vor der Wahl des Prüfers kann jede Gesellschaft (Buchführungseinheit), die bestimmte Dienstleistungen im Bereich Audit benötigt, sich über die jeweilige Prüfungsgesellschaft oder den jeweiligen Prüfer in öffentlichen Quellen informieren.

In der Praxis sehen wir oft, dass der Begriff Audit in der Öffentlichkeit als etwas Negatives verstanden wird. Der Kunde weiß oft nicht, was er vom Audit erwarten kann, wie er abläuft, und manchmal versteht er nicht, was er bestellt hat und was er als Ergebnis bekommt. Der Prüfer prüft neben dem Jahresabschluss auch den Jahresbericht und den Bericht über die verbundenen Personen.

Der Audit sollte gemäß dem Wirtschaftsprüfergesetz, den Internationalen Wirtschaftsprüfungsstandards ISA und den Anwendungsklauseln der Wirtschaftsprüferkammer der Tschechischen Republik erfolgen. Das heißt, dass der Ablauf des Audits festgelegt ist und bestimmten Regeln unterliegt. Er kann nicht einfach so durchgeführt werden, was auch seinen Preis beeinflusst. Der Preis hängt gleichzeitig auch mit der Qualität der Durchführung des Audits, dessen Ergebnis und mit der Präsentation der jeweiligen Gesellschaft zusammen.

Der Audit selbst dient zur Überprüfung der Informationen und Angaben, die die jeweilige Gesellschaft in ihrem Jahresabschluss angegeben hat, und zwar mit dem Ziel zu überprüfen, ob sie wahrhaftig und zuverlässig sind, d.h. ob im Jahresabschluss das dargestellt ist, was dargestellt werden soll. Es gibt freiwillige und gesetzliche Audits. Um einen gesetzlichen Audit handelt es sich dann, wenn das Gesetz die Verpflichtung zum Audit bestimmt. Dies geschieht meistens gemäß § 20 des Gesetzes Nr. 563/1991 Sb., Buchhaltungsgesetz. Eine Gesellschaft, die einem gesetzlichen Audit unterliegt, ist verpflichtet, einen Wirtschaftsprüfer zu bestimmen, der den Audit durchführt, und die Gesellschafter-/Hauptversammlung der jeweiligen Handelsgesellschaft oder die Generalversammlung im Falle der Genossenschaften muss den Audit genehmigen.

Der Audit selbst erfordert Planung. Der Wirtschaftsprüfer prüft nicht die sämtlichen Unterlagen der Gesellschaft, sondern nur einen ausgewählten Teil (die sog. Muster). Er arbeitet auf der Grundlage der Bestimmung des Signifikanzniveaus der eventuellen Mängel des Jahresabschlusses, d.h. auf der Grundlage der Bestimmung der Wesentlichkeit, auf deren Grundlage er die ausgewählten Muster der Belege prüft. Außerdem bewertet er das Betrugsrisiko, das innerbetriebliche Kontrollsystem, die verwendeten Buchführungsmethoden und die Angemessenheit der verwendeten Schätzungen, deren Beurteilung und deren Auswirkung auf den Jahresabschluss. Auf der Grundlage dieser vorgelegten Unterlagen ist der Wirtschaftsprüfer in der Lage, den jetzigen Stand der Gesellschaft mit einem hohen Maß von Sicherheit (die sog. angemessene Sicherheit) und die Voraussetzung für deren weitere Entwicklung zu beurteilen. Daher ist der Audit eine der teuersten Dienstleistungen.

Beim freiwilligen Audit gelten dieselben Regeln und Vorgehensweisen wie beim gesetzlichen Audit. Im Falle, in dem der Kunde ein nicht so hohes Maß von Sicherheit benötigt, kann der Prüfer die prüferische Durchsicht mit einem beschränkten Maß von Sicherheit durchführen. Beim Audit geht der Prüfer nach anderen Vorschriften als bei der prüferischen Durchsicht vor, und er prüft unterschiedliche Datenmengen, was unter anderem den Einfluss auf den Preis der Dienstleistung hat.

Das Ergebnis der Prüfung (des Audits) des Jahresabschlusses ist der Vermerk des Wirtschaftsprüfers, in dem der Prüfer seine Meinung dazu äußert, ob die jeweilige Gesellschaft die Buchhaltung führt und den Jahresabschluss gemäß den buchhalterischen Vorschriften erstellt hat, d.h. ob der Jahresabschluss zuverlässig und wirklichkeitstreu ist.

Weiterhin sollte dem Kunden vor dem Erlass des Vermerks das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden, er sollte es verstehen, sodass er sich in den Folgejahren danach richten kann, d.h. eventuell die Fehler beheben und den Jahresabschluss richtig erstellen kann. Die Kommunikation und das Feedback sind der Hauptvorteil eines guten Wirtschaftsprüfers. Die Wirtschaftsprüfung selbst sollte daher für den Kunden nicht nur die Einhaltung der Verpflichtung bedeuten. Der Schlussbericht des Prüfers ist nicht nur für den Kunden bestimmt, sondern auch für Dritte, und er wird in der Urkundensammlung offengelegt.

Prüferische Durchsichten (vergangenheitsorientierte Finanzinformationen) nach ISRE

Die prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses kann aus der Perspektive des Kunden fast dasselbe wie der oben beschriebene Audit bedeuten. Es stimmt, dass es viele gemeinsame Merkmale gibt. Auf der anderen Seite gibt es allerdings grundlegende Unterschiede, die auch der Kunde wahrnehmen sollte. Die prüferische Durchsicht wird gemäß dem International Standard on Review Engagements (ISRE) durchgeführt. Bei der prüferischen Durchsicht wird auch der Jahresabschluss überprüft.

Die prüferische Durchsicht kann allerdings auch bei einem unvollständigen Abschluss durchgeführt werden, bei ausgewählten Teilen des Jahresabschlusses oder der Abschlüsse, beim Zwischenabschluss u.a.. Zu den Handlungen bei den Durchsichten gehören z.B. die Bekanntmachung mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, Fragen zur verwendeten Buchführungsmethode und -Vorgehensweisen, Fragen zur Erstellung des Jahresabschlusses, zu den analytischen Vorgehensweisen (ein Vergleich der Jahresabschlüsse der Vorjahre oder ein Vergleich der geplanten Ergebnisse und der geplanten finanziellen Lage).

Ähnlich wie bei der Wirtschaftsprüfung ist das Ergebnis der Bericht des Prüfers zur Durchführung der prüferischen Durchsicht. Das Ziel der Durchsicht ist die Feststellung des Prüfers, dass er keine Tatsachen feststellt, die zu der Meinung führen würden, dass der Jahresabschluss die Wirklichkeit nicht zuverlässig und wahrhaftig darstellt. Die prüferische Durchsicht gibt dem Prüfer und dem Kunden gegenüber der Wirtschaftsprüfung ein kleineres Maß von Sicherheit (die sog. beschränkte Sicherheit). Auch deswegen kostet eine Durchsicht in der Regel weniger als der Audit. Die Durchsicht dient dazu, der Gesellschaftsleitung eine beschränkte Sicherheit angesichts des Jahresabschlusses zu vermitteln.

Geplante finanzielle Informationen (andere als vergangenheitsorientierte Finanzinformationen) nach ISAE 3400

Die geplanten finanziellen Informationen arbeiten mit den künftigen Geschehnissen, d.h. mit dem, was in der Gesellschaft in Zukunft geschehen kann. Es wird mit Hypothesen und oft mit Schätzungen gearbeitet, manchmal mit der Kombination von Beidem. Diese dienen insbesondere zur Vermittlung einer Darstellung des Unternehmens an Dritte, z.B. an die künftigen Eigentümer, d.h. an Käufer oder Investoren, ggf. können sie als eine Unterlage für die Kreditgewährung oder -Schöpfung dienen. So wird oft der Business Plan geprüft, der von den Unternehmen für mehrere Jahre im Voraus erstellt wird und meistens z.B. als eine Unterlage zur Kreditschöpfung dient. Die Banken fordern meistens, dass sich zu dessen Erstellung und Relevanz eine kompetente und unparteiische Person äußert. In diesem Fall erlässt der Prüfer auch den Bericht, in dem er allerdings die geprüften geplanten finanziellen Informationen lediglich beschreibt, zu dieser Tatsache erlässt er keinen Prüfungsurteil.

Prüfungen in Servicegesellschaften (andere als vergangenheitsorientierte Finanzinformationen) nach ISAE 3402

Als Servicegesellschaften sind Gesellschaften gemeint, die die Buchhaltung, die Lohnbuchhaltung führen oder andere Dienstleistungen an Kunden erbringen. Der Prüfer macht sich bei diesem prüferischen Auftrag mit dem Funktionieren der Servicegesellschaft, einschließlich mit den von ihr eingestellten Kontrollen bekannt, er überprüft sie und versucht, Lösungen für Mängel zu finden. Der Prüfer sollte eine ausreichende Qualifikation zur Durchführung dieses Auftrags haben. Im Rahmen der Kontrolle wird die Einstellung und die Funktionsfähigkeit dieser Kontrollen überprüft. Der Sinn des Auftrags ist die Versicherung des Auditors der Gesellschaft, für die die Servicegesellschaft die Buchhaltung, die Lohnbuchhaltung führt oder andere Dienstleistungen sicherstellt, dass die innerbetrieblichen Kontrollen den festgelegten Anforderungen entsprechen. Das Ergebnis ist ein Bericht, der als Beweismittel beim Audit der Gesellschaft dient, die die Dienstleistungen der Servicegesellschaft nutzt.

Sonstiges (andere als vergangenheitsorientierte Finanzinformationen) nach ISAE 3000

Zu den sonstigen Aufträgen gehören alle Aufträge, die nicht unter die oben genannten fallen. Hierzu gehören z.B. die Prüfung der Schöpfung der Beihilfen, wobei es sich hier oft um die Kombination der vergangenheitsorientierten Finanzinformationen (Abrechnung der Zuschüsse) und um die Prüfung der Legalität (Übereinstimmung mit den Rechts- und anderen Vorschriften und Verträgen) handelt. Beim ersten Teil wird der Standard ISA oder ISRE (es kann sich um den Audit oder um die prüferische Durchsicht handeln) und beim zweiten Teil der Standard ISAE 3000 verwendet. Auf der anderen Seite kann dieser Auftrag auch auf der Grundlage der vereinbarten Handlungen bearbeitet werden, siehe weiter. Das Ziel ist die Schlussfolgerung zum Ergebnis der Beurteilung der geprüften Tatsache, die eine angemessene bzw. beschränkte Sicherheit bietet und beschreibt, worauf diese Schlussfolgerung gegründet ist. 

Damit zusammenhängende Dienstleistungen

Zu den damit zusammenhängenden Dienstleistungen gehören die vereinbarten Untersuchungshandlungen und die Erstellung des Jahresabschlusses. Dabei müssen unter anderem die ISRS beachtet werden.

Vereinbarte Untersuchungshandlungen nach ISRS 4400

Dies ist oft ein Auftrag von Kunden, z.B. im Falle vom Erwerb von Unternehmen oder bei Transaktionen, bei denen die Buchhaltung oder die Steuern des Geschäftspartners vor dem Abschluss des Geschäfts geprüft werden müssen. Bei den vereinbarten Untersuchungshandlungen gibt der Auditor kein Urteil ab, er prüft lediglich den Finanzbereich, eventuell auch andere Bereiche, falls dies seine Kenntnisse ermöglichen. Es wird auf die gleiche Art und Weise wie beim Audit vorgegangen. Im Unterschied zum Audit muss der Prüfer kein unabhängiger Prüfer sein, er ist nicht für die Bestimmung der Handlungen zum Erhalt von ausreichenden und geeigneten Angaben verantwortlich.  Er prüft lediglich die Angaben und Unterlagen, die zu Beginn des Auftrags mit dem Kunden vereinbart wurden. Das Ziel ist ein Bericht, der die Fakten zusammenfasst, es gibt hier keine Schlussfolgerung. Der Schlussbericht ist lediglich für den Auftraggeber bestimmt.

Erstellung des Jahresabschlusses nach ISRS 4410

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden keine Informationen geprüft, es handelt sich um eine einfache Aufstellung von Informationen. Bei dieser Art des Auftrags übernimmt der Auditor keineswegs die Verantwortung für den Jahresabschluss oder prüft keine Informationen, wie es beim Audit oder bei der prüferischen Durchsicht der Fall ist. Es werden auch die Vorgehensweise der Erstellung des Jahresabschlusses oder die Führung der Buchhaltung nicht angepasst. Der Auditor hält sich hier, genauso wie bei den anderen Prüfungsaufträgen an einen Ethikkodex, da der Jahresabschluss als Unterlage für Dritte dient. 

Sonstige Dienstleistungen

Unter sonstigen Dienstleistungen werden Dienstleistungen von Auditoren verstanden, die nicht Dritten vorgelegt werden. Es handelt sich um alle Arten von Beratung, z.B. Beratung in den Bereichen Buchhaltung, Steuern, Wirtschaft, forensische Untersuchung, Due Diligence oder Sachverständigengutachten. In diesen Fällen muss überprüft werden, ob sie nicht zum Bereich Bewertung/Appraisal oder damit zusammenhängenden Dienstleistungen gehören.

Schlussfolgerung

In diesem Artikel haben wir versucht, Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen, die ein Wirtschaftsprüfer erbringen kann, zusammenzufassen. Es sind viel mehr als nur die Wirtschaftsprüfung. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel geholfen und einiges erläutert hat und dass Sie jetzt wissen, was Ihre Gesellschaft aktuell benötigt und was gemacht werden muss. Zum Schluss könnte man sagen, dass ein wirklicher Experte derjenige ist, der ein maßgeschneidertes Angebot für Sie machen kann und Sie Ihrem Bedarf entsprechend beraten kann.

Verwendete Abkürzungen

ISA – International Standards on Auditing (Internationale Grundsätze zur Abschlussprüfung)

ISRE - International Standard on Review Engagements (Internationaler Standard über prüferische Durchsichten)

ISAE – International Standard on Assurance Engagements (Internationaler Standard über Prüfungen der internen Kontrollsysteme von Dienstleistungsgesellschaften)

ISRS –  International Standard on Related Services (Internationaler Standard über Aufträge zur Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen bezüglich Finanzinformationen)