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Die Regierung hat einen Entwurf zur Änderung des Arbeitsgesetzbuchs verabschiedet, den sie dem Parlament vorlegen will. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung beinhaltet eine Änderung der Methode zur Bestimmung der Höhe des Mindestlohns, der auf der Grundlage des von der Regierung festgelegten Koeffizienten neu bewertet werden sollte. Ein weiterer Plan besteht darin, die bisherige Form des Garantielohns abzuschaffen, der nun nur noch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in der Verwaltung gelten soll. Der Schutz der Beschäftigten in der Privatwirtschaft soll durch die Höhe des Mindestlohns und eine Ausweitung bzw. Stärkung der Regelung von Tarifverhandlungen unter anderem bei Löhnen erfolgen. Der zusätzliche Schutz der Arbeitnehmer bei Arbeitgebern, bei denen es keine Gewerkschaften gibt, wird jedoch nicht gelöst. Nach Angaben der Regierung war die Absicht, den Garantielohn wegen seiner, in jetziger Form übermäßiger Kompliziertheit aufzuheben.
Was erwartet die Regierung von diesem Entwurf? Dabei geht es vor allem um die Vorhersehbarkeit und Transparenz der allmählichen Erhöhung des Mindestlohns. Die Regierung strebt außerdem eine schrittweise und langfristige Anhebung des Mindestlohns auf den Durchschnittslohn an, um den Lebensstandard der Menschen mit den niedrigsten Einkommen zu verbessern.
Diskussionen über eine solche Änderung der Anpassung des Grundgehalts gibt es schon seit Längerem. Derzeit bleibt nur noch abzuwarten, ob und gegebenenfalls in welcher Form dieser Entwurf den Gesetzgebungsprozess im Parlament durchlaufen wird.