Alice Šrámková | 28.1.2025
Gegenstand, Zielsetzung und Grundsätze der Finanzberichterstattung, konzeptioneller RahmenSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
| January 28, 2025
Wir möchten Sie darüber informieren, dass im Januar 2025 innerhalb der OECD zusätzliche unterstützende Dokumente zur Anwendung von Ausgleichssteuern veröffentlicht wurden.
Diese sind:
Dieses Dokument soll in erster Linie den Finanzverwaltungen der einzelnen Länder dienen,
damit diese ihre Systeme für Zwecke der Ausgleichssteuern ordnungsgemäß einrichten können.
Diese Anweisung folgt den OECD-Leitlinien vom Juli 2023. Die neue Version enthält Klarstellungen zum Ausfüllen der GloBE-Informationsübersicht und spiegelt die im Dezember 2023 bzw. im Juni 2024 veröffentlichten Verwaltungsanweisungen wider. Die neue Version enthält außerdem eine Vorlage,
mit deren Hilfe die Jurisdiktionen darüber informiert werden können, dass sie im Rahmen des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs eine GloBE-Informationsübersicht erhalten werden.
Hinsichtlich:
entspricht die Umsetzung in einigen Ländern möglicherweise nicht vollständig den geltenden Regeln und Interpretationen der OECD.
In diesem Fall könnte beispielsweise die inländische Ausgleichssteuer in den betreffenden Ländern nicht als qualifiziert betrachtet werden (d.h. sie könnte nicht für die Safe-Harbor-Berechnung verwendet werden) usw.
Den betroffenen Staaten wird daher eine vorübergehende Gelegenheit gegeben, die Umsetzung von Pillar-2-Vorschriften in ihren Gesetzgebungen anzupassen, damit diese allen OECD-Interpretationen entsprechen. Bis dahin kann die jeweilige Umsetzung – trotz der Tatsache, dass die Gesetzgebung nicht vollständig mit den OECD-Regeln übereinstimmt – als qualifiziert betrachtet werden (da sie zumindest im erforderlichen Mindestmaß umgesetzt wurde).
Die OECD hat daher ein Register der Länder veröffentlicht, die einen vorübergehenden qualifizierten Status für die GloBE-Ausgleichssteuer (basierend auf der Gewinneinbeziehungsregel) und für die inländische Ausgleichssteuer erhalten haben.
Sowohl die Tschechische Republik als auch die Slowakei erhielten den qualifizierten Status.
Wenn Sie beispielsweise die tschechische oder slowakische inländische Ausgleichssteuer für das Jahr 2024 berechnen, wird diese Steuer für die Pillar-2-Zwecke als qualifiziert angesehen.
Obwohl die Tschechische Republik die Pillar-2-Vorschriften in ihre Gesetzgebung mit Wirkung
ab 31. Dezember 2023 umgesetzt hat, entspricht diese Umsetzung jedoch nicht vollständig den aktuellen Auslegungen von Pillar 2 auf Basis der OECD. Derzeit befindet sich im Abgeordnetenhaus immer noch eine Novelle dieses Gesetzes in erster Lesung, die die tschechische Gesetzgebung stärker an die geltenden OECD-Auslegungen anpassen sollte.
Leider ist derzeit überhaupt nicht klar, ob die Gesetzesänderung angenommen wird. Es scheint jedoch, dass die tschechische Finanzverwaltung den aktuellen Wortlaut des Gesetzes über Ausgleichssteuern im Lichte der noch nicht genehmigten Novelle so weit wie möglich interpretieren wird.
Über die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Wenn Sie Interesse am Bereich der Ausgleichssteuern (in der Tschechischen Republik, der Slowakei oder im Ausland) haben, zögern Sie nicht, uns bei etwaigen Fragen zu kontaktieren.
Wir dürfen Ihnen außerdem ein Seminar zum Thema Ausgleichssteuern empfehlen, welches aus der Perspektive der gesetzlichen Regelung von Herrn Michal Tuláček, Gesetzgeber des Finanzministeriums der Tschechischen Republik und Mitautor des Gesetzestextes sowie seiner Änderungen, und aus praktischer Sicht von unserem, auf diesen Bereich spezialisierten Kollegen - Herrn Petr Němec vorgestellt wird.