Petr Němec | 17.12.2024
Internetplattformen und Fortführung der Berichterstattung lt. DAC 7Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Richard Knobloch | September 5, 2023
Mit dem kommenden Herbst rücken auch zwei wichtige Umsatz-/Mehrwertsteuerfristen näher, nämlich die Frist
für die Mehrwertsteuerrückerstattung und für die Bildung bzw. Änderungen einer Mehrwertsteuergruppe.
Wenn Sie im Jahr 2022 in einem der EU-Länder die lokale Mehrwertsteuer auf den Preis gekaufter Waren oder Dienstleistungen gezahlt haben und diese Leistungen gleichzeitig für Ihre Unternehmungstätigkeit verwenden werden, können Sie eine Rückerstattung beantragen. Am häufigsten handelt es sich dabei um Rechnungen für Hotels, Eintrittsgelder für Kongresse, Ausstellungen, Messen, um Treibstoffe usw. Die Frist für die Einreichung eines Antrags betr. Rechnungen aus dem Jahr 2022 ist der 30. September 2023, danach werden Anträge nicht mehr berücksichtigt bzw. es wird ihnen nicht stattgegeben. Der Antrag muss elektronisch über das Portal der inländischen Steuerverwaltung eingereicht werden. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeit bezüglich der Steuerrückerstattung und helfen Ihnen bei der Antragsvorbereitung.
Denken Sie darüber nach, eine Mehrwertsteuergruppe zu bilden (oder zu ändern), um sie ab Januar 2024 zu registrieren? Der Hauptvorteil der Mehrwertsteuergruppe besteht darin, dass ihre Mitglieder gegenseitig keine Rechnungen einschließlich Mehrwertsteuer ausstellen; für die gesamte Gruppe wird eine Steuererklärung und eine Kontrollmeldung abgegeben und es entsteht eine Gesamtsteuerschuld. Die Frist für die Einreichung eines Antrags oder für etwaige Änderungen innerhalb der bestehenden Mehrwertsteuergruppen ist der 31. Oktober 2023, wenn die Änderungen ab 1. Januar 2024 erfolgen sollen (andernfalls erfolgt die Bildung /Änderung erst am 1. Januar 2025). Gerne besprechen wir mit Ihnen die Vorteile einer Mehrwertsteuergruppe, Einsparmöglichkeiten, geeignete Einstellungen, bereiten die Registrierung selbst vor und geben entsprechende Empfehlungen, insbesondere gegenüber Geschäftspartnern.
Autor: Richard Knobloch