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| April 14, 2022

Ausweisung von bei der Sberbank CZ geführten Geldmitteln

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Ende Februar 2022 unternahm die Tschechische Zentralbank (ČNB) erste Schritte, um der Gesellschaft Sberbank CZ die Banklizenz zu entziehen. Als Reaktion auf diese Tatsache hat die Wirtschaftsprüferkammer der Tschechischen Republik eine Stellungnahme zur Ausweisung von bei der Sberbank CZ geführten Barmitteln erlassen - im Rahmen der Jahresabschlusserstellung mit dem Bilanzstichtag 28. Februar 2022 (oder später).

Laut der veröffentlichten Stellungnahme sollten die Geldmittel bis 100 Tsd. EUR (eingestellte Höhe der Versicherungsobergrenze) weiterhin als Geldmittel, d.h. als Bestandteil der Bilanzposition „Geldmittel/Guthaben auf Konten“ ausgewiesen werden. Die diesen Betrag übersteigenden Salden sollten als Bestandteil der Position „Sonstige Forderungen“ erfasst werden, wobei die Notwendigkeit der Bildung einer entsprechenden Wertberichtigung bei der Beurteilung des Risikos bzgl. Uneinbringlichkeit der jeweiligen Forderung zu erwägen ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Wirtschaftsprüferkammer - Komora auditorů ČR.

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