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Jiří Jakoubek | May 18, 2021
Die weltweite durch die Pandemie verursachte Krise beeinflusst die Verrechnungspreise. Viele der verbundenen Unternehmen müssen sich mit sinkender Nachfrage, Sonderkosten oder mit weiteren besonderen Umständen auseinandersetzen, die einen wesentlichen Einfluss auf deren wirtschaftliche Ergebnisse haben. Die OECD hat daher Ende 2020 eine Weisung zu den Auswirkungen der Pandemie COVID-19 (im Folgenden „Weisung OECD“) erlassen, die sich mit der Anwendung der Richtlinie der OECD auf Verrechnungspreise für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen aus dem Jahre 2017 (im Folgenden „OECD-Richtlinie“) und auf den Fremdvergleichsgrundsatz in Bezug auf die aktuelle Pandemie-Lage und der Lage nach der Pandemie befasst. Die Generalfinanzdirektion (GFŘ) hat im Zusammenhang mit dieser Weisung Ende März 2021 die Information der GFŘ zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Verrechnungspreise erlassen, und sie hat in diesem Zusammenhang die Auslegung der Weisung der OECD veröffentlicht. Zusammengefasst bestätigt die genannte Weisung insbesondere, dass der Fremdvergleichsgrundsatz noch lange ein notwendiges Thema der Debatten innerhalb der OECD bleibt. Die Erwartungen und Prognosen einer tiefgreifenden Veränderung des internationalen steuerlichen Umfelds haben sich nicht erfüllt, und die Mitgliedstaaten der OECD haben bewiesen, dass sie sich im Grunde lediglich auf die Vertiefung und die Bestätigung der bisherigen Vorgehensweisen und Methoden einigen können.
Die OECD-Weisung ist für die Steuerpflichtigen bestimmt, die die Geschäftsjahre erfassen, die von der Pandemie beeinflusst wurden, sie ist auch für die Beurteilung der vom Steuerpflichtigen angewandter Vorgehensweise angesichts der Verrechnungspreise seitens der Steuerverwaltungen bestimmt. Die Weisung konzentriert sich auf die folgenden vier Prioritäten: die Durchführung von Vergleichsanalysen, die Verluste und die Zuordnung der mit Covid-19 zusammenhängenden Kosten, die Interventionsprogramme der Regierung und die vorläufigen Preisvereinbarungen. Aus der tschechischen Perspektive sind die ersten zwei Prioritäten maßgebend, die anderen zwei können eher als eine bessere Formulierung der Folgen der ersten zwei Prioritäten bezeichnet werden.
Da sich die wirtschaftliche Auswirkung der Pandemie auf die Wirtschaft der einzelnen Länder und auf verschiedene Bereiche und Segmente der Wirtschaft sehr viel unterscheiden, ändert sich auch die Signifikanz und Struktur der bisher eingegangenen Risiken. Es wird noch aktueller sein, den Steuerpflichtigen die erfassten Funktionen zu dokumentieren, zu erklären und auch die damit zusammenhängenden Risiken und die Berechtigung zum Tragen der Kosten seitens des jeweiligen Mitglieds der Gruppe nachzuweisen. Das Risiko, das die Unternehmen beeinflusst, ist dabei nicht nur unter den Marktsegmenten unterschiedlich, sondern es unterscheidet sich auch nach der Funktion des jeweiligen Unternehmens innerhalb der Gruppe von Unternehmen. Aus der Weisung folgt die Empfehlung, deren Ziel es ist, die Auswirkung der Pandemie auf die Verrechnungspreise zu dokumentieren bzw. zu erfassen, inwiefern das Unternehmen betroffen war, und diese Tatsache mit den früheren Geschäftsjahren zu vergleichen. Die Dokumentation sollte auch die Informationen enthalten, ob und wie die Geschäftstätigkeit während der Pandemie von anderen Tatsachen beeinflusst wurde, die mit der Pandemie nicht zusammenhängen.
Die Weisung unterstreicht die Wichtigkeit der Funktions- und Risikoanalyse, die die Differenzen der ausgeübten Funktionen, der getragenen Risiken und der verwendeten Aktiva des jeweiligen Unternehmens vor und im Laufe der Pandemie feststellen sollte. Wenn sich die tatsächlich ausgeübten Funktionen und die getragenen Risiken des jeweiligen Unternehmens vor und im Laufe der Pandemie nicht unterscheiden, sollte die Vorgehensweise der Bestimmung der Verrechnungspreise ohne Grund nicht geändert werden. Hierbei entspricht die Zielsetzung der Weisung den Schlussfolgerungen der Rechtsprechung des OVG-cz - aus einer bestimmten Perspektive stellt die größte Gefahr für den Steuerpflichtigen der Steuerpflichtige selbst oder eventuell die Vorgehensweise seiner Unternehmensgruppe dar. Dies gilt auch für das Vorlegen der nicht durchgedachten und der Wirklichkeit nicht entsprechenden vertraglichen und nachweisenden Dokumentation im Laufe des steuerlichen Verfahrens.
Nach der OECD-Weisung können die Subjekte nur den Verlust ausweisen, der ihnen nach den ausgeübten Funktionen und getragenen Risiken zusteht. Das Unternehmen muss die jeweiligen Risiken unter Kontrolle haben, und es muss über ausreichende Finanzen verfügen, die ihm die Deckung des jeweiligen Risikos ermöglichen. Der Standpunkt der OECD zu den ausgewählten Prioritäten wurde im seitens Grant Thornton am 20.4.2021 organisierten Workshop besprochen, an dem Vertreter der OECD teilgenommen haben.
Aus der OECD-Weisung und aus den Äußerungen der Vertreter der OECD kann abgeleitet werden, dass die Auswirkungen der Pandemie sehr individuell beurteilt werden sollen, und dieser Ansatz sollte auch bei der Dokumentation der Auswirkungen auf das jeweilige Subjekt berücksichtigt werden. Gleichzeitig fordert die OECD die Subjekte und die Finanzverwaltungen zur Flexibilität angesichts des Findens eines geeigneten Ansatzes zum Thema Verrechnungspreise in der Zeit der Pandemie auf, deren Auswirkungen nicht nur die Jahre 2020 und 2021, sondern auch die nachfolgenden Jahre betreffen.
Es wird empfohlen, den Bereich nicht zu unterschätzen und mit Experten für den jeweiligen Bereich zu besprechen, da viele Änderungen der Preisbildung innerhalb der Unternehmensgruppen im langen Zeitraum angewandt werden und die Anpassungen ex post in der Regel für den jeweiligen Zeitraum nicht als relevant betrachtet werden können. Aus den Diskussionen mit den Vertretern der tschechischen Verwaltung folgt insbesondere der Hinweis darauf, dass die eventuellen Änderungen in den Krisenjahren auch in der künftigen Einstellung der Verrechnungspreise in den Zeiträumen nach der Krise berücksichtigt werden müssen.
Die langfristigen Auswirkungen verlangen daher eine sorgfältige Analyse und Auswertung der Folgen der Anpassungen der Modelle der Verrechnungspreise, eine Überlegung der neuen Einstellung und insbesondere die Berücksichtigung der Tatsache, dass das Bemühen, sich mit den Folgen des wirtschaftlichen Einbruchs durch die plötzliche Änderung der Verrechnungspreise auseinanderzusetzen, in Zukunft das Interesse der Steuerverwaltungen an der Kontrolle der Steuerbemessungsgrundlage in den Krisen- und Postkrisenjahren erhöhen kann. Diesen Trend bestätigen die in Medien präsentierten Anforderungen des Staatshaushalts und die historische Erfahrung aus der ersten Hälfte der zwanziger Jahre dieses Jahrhunderts, in der die Gewinn- (oder eher Verlust-) Auswirkungen der Finanzkrise massiv von den Zentralen der Unternehmensgruppe auf die Produktionsgesellschaften übertragen wurden. Davon, dass die Finanzverwaltung auf diese Situation mehr als vorbereitet ist, zeugt der gemeinsame Pressebericht des Finanzministeriums und der Finanzverwaltung vom 22. April 2021, aus dem ersichtlich ist, dass die Finanzverwaltung in den Jahren 2014 bis 2019 2182 Kontrollen durchgeführt hat, die insbesondere auf die Verrechnungspreise zielten, und nur die Steuerbemessungsgrundlage wurde in dieser Zeit dadurch um 39 Mlrd. CZK erhöht.
Nicht zuletzt muss angeführt werden, dass das Thema der Verrechnungspreise nicht nur die steuerlichen Verpflichtungen der Subjekte betrifft, sondern immer mehr die gesetzlichen Organe angesichts deren Verpflichtung der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns oder die Streitigkeiten unter den Aktionären der Gesellschaften. Auch mit diesen Themen befassen wir uns, und wir können deren effektive Lösung oder Risikodeckung anbieten. Wir sind der Meinung, dass mehr als zuvor das Risiko der zusätzlich bemessenen Steuerbemessungsgrundlage aus den genannten Gründen auf die gesetzlichen Organe der Gesellschaften übertragen werden kann, die sich aktiv bemühen werden, die Auswirkungen der Pandemie angesichts der Interessen deren Konzernzentralen zu lenken.
Wenn Sie Fragen zu dem angeführten Thema haben, können Sie sich an das Transfer Pricing Team von Grant Thornton Tax & Accounting s.r.o. wenden, das bereit ist, Ihre eventuellen Fragen zu beantworten und Ihnen fachliche Unterstützung zu bieten.