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| November 19, 2020
Die tschechischen Sozialversicherungsanstalt ändert vorübergehend infolge der besonderen Situation, die durch die Verbreitung des neuen Coronavirus entstanden ist, und infolge der in vielen Ländern geltenden besonderen Maßnahmen die Bedingungen für die Auszahlung der Renten ins Ausland. Ähnlich wie bei der ersten Welle der Corona-Pandemie im Frühjahr ermöglicht sie es den Empfängern der tschechischen Renten, das Formular der Lebensbestätigung per Post, und zwar auch ohne die Beglaubigung der eigenhändigen Unterschrift des jeweiligen Rentners, oder auch auf dem elektronischen Wege (per E-Mail) ohne die anerkannte elektronische Unterschrift, zu übersenden. Details dazu finden Sie hier.