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Milan Pašek | October 31, 2014

Bedeutung der Buchhaltung für die Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage

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Das Urteil Aktenzeichen 9 Afs 26/2013-50 vom 22. Mai 2014 betraf den Gerichtsstreit bezüglich Einbuchung, bzw. Bestimmung des Zeitpunkts der Zahlung der Vertragsstrafe.

Aus der Vereinbarung beider Seiten folgte, dass sämtliche Zahlungen, die vom Abnehmer im gleichen Kalenderjahr zugunsten des Lieferanten im Zeitraum vor der Geltendmachung der Vertragsstrafe durchgeführt wurden, vorrangig für die Bezahlung der Rechnung bezüglich Vertragsstrafe verwendet werden.

Erst im Verlauf der Steuerkontrolle im Jahre 2009 legte der Abnehmer die Bestätigung des Lieferanten vor, dass die gegenständliche Vertragsstrafe im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen im Dezember 2006 bezahlt wurde.

Der Steuerverwalter war mit diesem Verfahren nicht einverstanden und er bestand darauf, dass der Subjekt seine Steuerbemessungsgrundlage des Jahres 2006 erhöht und die zusätzliche Bemessung der juristischen Person einschl. angelaufenes Pönale nachzahlt.

Nach diesem Urteil ist es offensichtlich, dass NSS die Wichtigkeit der richtigen buchhalterischen Erfassung als Beweismittel bestätigt. Die richtige buchhalterische Erfassung der Tatsache darf also nicht untergeschätzt werden und deshalb empfehlen wir dieser große Aufmerksamkeit zu widmen.