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Martina Šumavská | Marie Mandíková | February 24, 2025
Am Dienstag, den 18. Februar 2025, wurde das Stellungnahmeverfahren zu dem im Gesetz „Lex Ukraine VII“ verankerten Entwurf der Regierungsverordnung über die Einzelheiten der Registrierung für einen besonderen langfristigen Aufenthalt für die Bürger der Ukraine abgeschlossen. Über die Neuerungen, die dieses Gesetz mit sich bringt – darunter auch das neue Institut des besonderen langfristigen Aufenthalts – haben wir bereits hier berichtet.
In der Regierungsverordnung sind genauere Bedingungen für die Anmeldung eines besonderen langfristigen Aufenthalts festgelegt, etwa die Frist für die Interessenbekundung an diesem Aufenthalt, die Frist für die Aufenthaltsanmeldung, das maßgebliche Datum bzw. die Frist für die Erfüllung einzelner Anmeldebedingungen und das für die Registrierung erforderliche Einkommen.
Die Kernpunkte des Verordnungsentwurfes sind insbesondere die folgenden:
Der Verordnungsentwurf sollte ab 31. März 2025 in Kraft treten.
Da nun auf die Kommentare eingegangen wird – die teilweise darauf hinweisen, dass unter derart strengen Registrierungsbedingungen (vor allem in Bezug auf das Mindesteinkommen) nur einer engen erwerbstätigen Gruppe von Inhabern vorübergehenden Schutzes eine besondere langfristige Aufenthaltserlaubnis gewährt werden kann – und der Entwurf anschließend noch von der Regierung diskutiert wird – bleibt abzuwarten, wie die endgültige Formulierung der Verordnung aussehen wird.