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Roman Burnus | September 13, 2022
Nach Angaben der Allgemeinen Krankenversicherungsgesellschaft der Tschechischen Republik („VZP“) ist die Gültigkeit der Krankenversicherungskarte identisch mit dem Zeitraum, für den der Betroffenen ein vorübergehendes Schutzvisum erteilt wurde. Auf diese Weise würde nach 150 Tagen ab Erteilung des Visums zum vorübergehenden Schutz die automatische Zahlung der Krankenversicherung durch den Staat sowie die Gültigkeit der Karte enden.
Aus diesem Grund wurde entschieden, dass die Gültigkeit der Karte für allgemeine Krankenversicherung, die Asylsuchende aufgrund der Erteilung eines Visums zum vorübergehenden Schutz erhalten haben, nicht erlischt. Eine Beantragung betr. Ersatz/Austausch an Kundenservice-Arbeitsstätten ist daher nicht erforderlich. Lediglich die automatische Zahlung der Versicherung durch den Staat endet.
Alle Asylbewerber aus der Ukraine, deren die Frist von 150 Tagen nach Erteilung des Visums abläuft, müssen sich an ihre Krankenkasse wenden und dokumentieren, wie ihre Krankenversicherung bezahlt wird. Gehören sie auch weiterhin zum Kreis der sogenannten Staatsversicherten, zahlt der Staat die Versicherung weiter. Die Krankenversicherung kann jedoch auch vom Arbeitgeber im Namen des Versicherten - auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags, einer Vereinbarung zur Arbeitsausübung mit einem Einkommen über 10 000 CZK oder aufgrund einer Vereinbarung zur Arbeitstätigkeit mit Einkünften ab 3 500 CZK - bezahlt werden.
Sollte die Versicherung nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden und die betreffende Person der Krankenkasse keine Bescheinigung vorlegt, dass sie durch den Staat versichert ist, muss sie die Krankenversicherung selbst bezahlen.
Wenn Einreisende aus der Ukraine auf dem Gebiet der Tschechischen Republik unternehmen beginnen, müssen sie der Krankenkasse eine Gewerbebescheinigung und ein Nachweis über die Registrierung beim Finanzamt vorlegen sowie monatliche Vorschüsse für die Krankenversicherung in Höhe von 2 627 CZK selbst zahlen.
Wenn sie in keine der oben genannten Kategorien gehören, werden sie neu in die OBZP-Kategorie (eine Person ohne steuerpflichtiges Einkommen) zugeordnet, wobei sie verpflichtet sind, einen Mindestvorschuss für die Krankenversicherung selbst zu zahlen, der sich momentan für das Jahr 2022 auf 2 187 CZK monatlich beläuft.
Die Meldung der notwendigen Daten finden Sie auf den Webseiten der Versicherungsunternehmen.
Autor: Roman Burnus, Valerie Kovářová