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Ab Januar 2025 kommt es zu wesentlichen Änderungen im Abfallkatalog - es werden neue Abfalluntergruppen mit achtstelligen Katalognummern eingeführt. Obwohl seit 2024 die Verordnung Nr. 8/2021 Slg. gilt, dient dieses Jahr als Übergangszeitraum, in dem Abfälle weiterhin nur in die Hauptgruppen eingeteilt werden. Allerdings wird das neue Untergruppensystem ab dem nächsten Jahr für bestimmte Zwecke verpflichtend sein, auf die wir weiter unten eingehen werden.
Ab dem 1. Januar 2025 werden einige Abfälle unter achtstelligen Untergruppen-Katalognummern klassifiziert. Für die Gruppe 20 (Kommunale Abfälle) bleibt deren Einbeziehung jedoch optional – dies gilt beispielsweise für kompositorische und Getränkekartons (20 01 01 01). Abfälle werden der Gruppe 20 zugeordnet, wenn ihr Verursacher sich für eine gesonderte Konzentration entscheidet.
Für andere Zwecke bleibt die Hauptabfallart von entscheidender Bedeutung.
Die korrekte Klassifizierung von Abfällen erfordert ein Vorgehen gemäß der Struktur des Katalogs:
Ab 2025 werden einige Abfälle direkt unter den achtstelligen Katalognummern der Unterarten klassifiziert.
Nachfolgend präsentieren wir Ihnen eine Übersicht aller Änderungen bezüglich der Abfallunterarten/-gruppen.
06 04 04 01* |
Metallisches Quecksilber |
07 02 99 01 |
Gummiabfälle |
12 01 03 01 |
Kupfer, Bronze und Messing |
12 01 03 02 |
Aluminium |
12 01 03 03 |
Blei |
12 01 03 04 |
Zink |
12 01 03 06 |
Zinn |
14 06 01 01* |
Sonstige Kühl- und Antriebsmedien |
16 01 04 01* |
Aus verschiedenen Transportarten ausrangierte Transportmittel |
16 01 06 01 |
Aus verschiedenen Transportarten ausrangierte Transportmittel und von Flüssigkeiten und anderen gefährlichen Bestandteilen befreite Maschinen |
16 02 13 01* |
Druckertonerkartuschen mit gefährlichen Eigenschaften |
16 02 14 01 |
Druckertonerkartuschen, nicht eingruppiert unter 16 02 13 01* |
16 06 05 01 |
Lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren |
17 05 04 01 |
Sedimente, die aus dem Grund von Wasserläufen und Wasserreservoirs gewonnen werden |
17 06 03 01* |
Isoliermaterialien auf Basis von Polystyrol, mit enthaltenen gefährlichen Stoffen |
17 06 04 01 |
Isoliermaterialien auf Basis von Polystyrol mit POPs, die im Hinblick |
17 06 04 02 |
Isoliermaterialien auf Basis von Polystyrol |
18 01 03 01* |
Scharfe Gegenstände, deren Sammlung und Entsorgung besonderen Anforderungen hinsichtlich des Infektionsschutzes unterliegen |
18 01 03 02* |
Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven |
18 02 02 01* |
Scharfe Gegenstände, deren Sammlung und Entsorgung besonderen Anforderungen hinsichtlich des Infektionsschutzes unterliegen |
19 12 01 01 |
Kompositorische und Getränkekartons |
19 12 03 01 |
Kupfer, Bronze, Messing |
19 12 03 02 |
Aluminium |
19 12 03 03 |
Blei |
19 12 03 04 |
Zink |
19 12 03 06 |
Zinn |
20 01 01 01 |
Kompositorische und Getränkekartons |
20 01 08 01 |
Biologisch abbaubare Abfälle aus Küchen und Kantinen pflanzlichen Ursprungs |
20 01 35 01* |
Ausrangierte motorische Maschinen, Apparate und Geräte mit gefährlichen Stoffen, bestimmt für den Hausgebrauch |
20 01 35 02* |
Druckertonerkartuschen mit gefährlichen Eigenschaften |
20 01 36 01 |
Ausrangierte Motormaschinen, Apparate und Geräte für den Hausgebrauch, nicht aufgeführt unter der Nummer 20 01 35 01 |
20 01 36 02 |
Druckertonerkartuschen, nicht aufgeführt unter der Nummer 20 01 35 02 |
20 01 40 01 |
Kupfer, Bronze, Messing |
20 01 40 02 |
Aluminium |
20 01 40 03 |
Blei |
20 01 40 04 |
Zink |
20 01 40 05 |
Eisen und Stahl |
20 01 40 06 |
Zinn |
20 03 01 01 |
Separat konzentrierte Haushaltsasche |
Wenn Sie eine Abfallentsorgungsanlage betreiben, werden Sie im Jahr 2024 möglicherweise noch mit Haupt- Abfallarten arbeiten. Ab 2025 müssen Sie jedoch Ihre Genehmigung des Regionalbüros so ändern, um auch Unterarten/-gruppen aufzunehmen. Wenn Sie in Ihrer Genehmigung nur eine Unterart angeben, wird die Hauptart nicht automatisch berücksichtigt. Im Gegenteil: Wenn Sie die Hauptart aufgeführt haben, können Sie auch die entsprechenden Unterarten übernehmen.
Kommunale Abfälle können beispielsweise nur in die Gruppe 20 eingeordnet werden. Gemischte kommunale Abfälle (20 03 01) umfassen nur Restabfälle, die nicht anderweitig in diese Gruppe eingeordnet werden können.
Der neue Abfallkatalog bringt klarere Regeln und mehr Transparenz in der Abfallwirtschaft/-behandlung.
Mit uns können Sie sich problemlos auf diese Veränderungen vorbereiten – wir helfen Ihnen bei der Umstellung, der richtigen Einstufung von Abfällen und der Erstellung aller notwendigen Dokumente.
Haben Sie Fragen oder sind unsicher, wie Sie sich an die neuen Regeln anpassen sollen? Kontaktieren Sie uns! Wir sind hier, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern.
Mit dem Jahr 2025 kommen Veränderungen, die sich auf die Registrierung und Meldung von Abfällen auswirken werden. Neue Registrierungscodes und die obligatorische Klassifizierung von Abfallunterarten/-Untergruppen bringen klarere Regeln, aber auch neue Herausforderungen mit sich. Was ändert sich?
Ab dem 1. Januar 2025 muss die fortlaufende Registrierung von Abfällen gemäß der neuen Verordnung geführt werden, die durch die Verordnung über Einzelheiten der Abfallbewirtschaftung Nr. 273/2021 Slg., § 26 festgelegt ist. Zur besseren Übersichtlichkeit wird ein verbindliches Registrierungsformat gemäß Anlage Nr. 1 der Verordnung eingeführt.
Aufzeichnungen müssen fortlaufend geführt werden, um eine entsprechende Berichterstattung
gemäß § 27 der Verordnung Nr. 273/2021 vorzunehmen.
Das Jahr 2025 wird daher auch Veränderungen in der jährlichen Abfallberichterstattung mit sich bringen. Wenn Sie im vergangenen Jahr mehr als 600 kg gefährliche Abfälle oder 100 Tonnen sonstige Abfälle umgeschlagen haben, sind Sie verpflichtet, einen jährlichen Bericht bis zum 28. Februar abzugeben.
Den ersten Jahresbericht nach der neuen Anpassung werden Sie für das Jahr 2025, also im Jahr 2026, einreichen.
Änderungen in der Abfallregistrierung und -berichterstattung führen zu klareren Regeln, können aber auch Anlass zu Fragen geben. Mit uns werden Sie sich in diesen Neuigkeiten nicht verlieren!
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!