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| January 13, 2025

Bereiten Sie sich auf Änderungen der Abfallbehandlungsvorschriften vor

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Ab Januar 2025 kommt es zu wesentlichen Änderungen im Abfallkatalog - es werden neue Abfalluntergruppen mit achtstelligen Katalognummern eingeführt. Obwohl seit 2024 die Verordnung Nr. 8/2021 Slg. gilt, dient dieses Jahr als Übergangszeitraum, in dem Abfälle weiterhin nur in die Hauptgruppen eingeteilt werden. Allerdings wird das neue Untergruppensystem ab dem nächsten Jahr für bestimmte Zwecke verpflichtend sein, auf die wir weiter unten eingehen werden.

Was bedeutet das für Sie?

Ab dem 1. Januar 2025 werden einige Abfälle unter achtstelligen Untergruppen-Katalognummern klassifiziert. Für die Gruppe 20 (Kommunale Abfälle) bleibt deren Einbeziehung jedoch optional – dies gilt beispielsweise für kompositorische und Getränkekartons (20 01 01 01). Abfälle werden der Gruppe 20 zugeordnet, wenn ihr Verursacher sich für eine gesonderte Konzentration entscheidet.

Die Untergruppen werden hauptsächlich verwendet für:

  • Kontinuierliche Aufzeichnung und Berichterstattung über Abfälle,
  • grundlegende Beschreibung des Abfalls und Bewertung seiner Eigenschaften,
  • Zertifizierung und Berichte gemäß der Verordnung EU 2017/852,
  • Genehmigung des Betriebs von Abfallentsorgungsanlagen.

Für andere Zwecke bleibt die Hauptabfallart von entscheidender Bedeutung.

Wie wird es in der Praxis sein?

Die korrekte Klassifizierung von Abfällen erfordert ein Vorgehen gemäß der Struktur des Katalogs:

  1. Finden Sie die passende Abfallgruppe entsprechend der Branche oder dem Prozess, in dem sie entstanden sind.
  2. Wählen Sie eine Untergruppe und wählen Sie die zutreffendste Abfallbezeichnung.
  3. Wenn Sie in den Gruppen 01–12 und 17–20 keine passende Nummer finden, suchen Sie weiter in Gruppen 13, 14 und 15. Sollten Sie auch hier keine passende Nummer finden, schauen Sie in der Gruppe 16 nach.
  4. Wenn nichts passt, verwenden Sie eine Nummer, die mit der zweistelligen 99 endet, und fügen Sie die technische oder gebräuchliche Bezeichnung des Abfalls hinzu.

Ab 2025 werden einige Abfälle direkt unter den achtstelligen Katalognummern der Unterarten klassifiziert.

Nachfolgend präsentieren wir Ihnen eine Übersicht aller Änderungen bezüglich der Abfallunterarten/-gruppen.

06 04 04 01* 

 Metallisches Quecksilber

07 02 99 01 

 Gummiabfälle

12 01 03 01 

 Kupfer, Bronze und Messing

12 01 03 02 

 Aluminium

12 01 03 03 

 Blei

12 01 03 04 

 Zink

12 01 03 06 

 Zinn

14 06 01 01* 

 Sonstige Kühl- und Antriebsmedien

16 01 04 01* 

Aus verschiedenen Transportarten ausrangierte Transportmittel
und Maschinen

16 01 06 01 

Aus verschiedenen Transportarten ausrangierte Transportmittel und von Flüssigkeiten und anderen gefährlichen Bestandteilen befreite Maschinen

16 02 13 01* 

Druckertonerkartuschen mit gefährlichen Eigenschaften

16 02 14 01 

Druckertonerkartuschen, nicht eingruppiert unter 16 02 13 01*  

16 06 05 01 

Lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren

17 05 04 01 

Sedimente, die aus dem Grund von Wasserläufen und Wasserreservoirs gewonnen werden

17 06 03 01* 

Isoliermaterialien auf Basis von Polystyrol, mit enthaltenen gefährlichen Stoffen

17 06 04 01 

Isoliermaterialien auf Basis von Polystyrol mit POPs, die im Hinblick
auf die POPs-Verordnung eine besondere Handhabung erfordern

17 06 04 02 

Isoliermaterialien auf Basis von Polystyrol

18 01 03 01* 

Scharfe Gegenstände, deren Sammlung und Entsorgung besonderen Anforderungen hinsichtlich des Infektionsschutzes unterliegen

18 01 03 02*

Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven

18 02 02 01* 

Scharfe Gegenstände, deren Sammlung und Entsorgung besonderen Anforderungen hinsichtlich des Infektionsschutzes unterliegen

19 12 01 01 

 Kompositorische und Getränkekartons

19 12 03 01 

 Kupfer, Bronze, Messing

19 12 03 02 

 Aluminium

19 12 03 03 

 Blei

19 12 03 04 

 Zink

19 12 03 06 

 Zinn

20 01 01 01 

Kompositorische und Getränkekartons

20 01 08 01 

Biologisch abbaubare Abfälle aus Küchen und Kantinen pflanzlichen Ursprungs

20 01 35 01* 

Ausrangierte motorische Maschinen, Apparate und Geräte mit gefährlichen Stoffen, bestimmt für den Hausgebrauch

20 01 35 02* 

Druckertonerkartuschen mit gefährlichen Eigenschaften

20 01 36 01 

Ausrangierte Motormaschinen, Apparate und Geräte für den Hausgebrauch, nicht aufgeführt unter der Nummer 20 01 35 01

20 01 36 02 

Druckertonerkartuschen, nicht aufgeführt unter der Nummer 20 01 35 02

20 01 40 01 

 Kupfer, Bronze, Messing

20 01 40 02 

 Aluminium

20 01 40 03 

 Blei

20 01 40 04 

 Zink

20 01 40 05 

 Eisen und Stahl

20 01 40 06 

 Zinn

20 03 01 01 

 Separat konzentrierte Haushaltsasche

 

Wenn Sie eine Abfallentsorgungsanlage betreiben, werden Sie im Jahr 2024 möglicherweise noch mit Haupt- Abfallarten arbeiten. Ab 2025 müssen Sie jedoch Ihre Genehmigung des Regionalbüros so ändern, um auch Unterarten/-gruppen aufzunehmen. Wenn Sie in Ihrer Genehmigung nur eine Unterart angeben, wird die Hauptart nicht automatisch berücksichtigt. Im Gegenteil: Wenn Sie die Hauptart aufgeführt haben, können Sie auch die entsprechenden Unterarten übernehmen.

Kommunale Abfälle können beispielsweise nur in die Gruppe 20 eingeordnet werden. Gemischte kommunale Abfälle (20 03 01) umfassen nur Restabfälle, die nicht anderweitig in diese Gruppe eingeordnet werden können.

Was kommt als nächstes?

Der neue Abfallkatalog bringt klarere Regeln und mehr Transparenz in der Abfallwirtschaft/-behandlung.
Mit uns können Sie sich problemlos auf diese Veränderungen vorbereiten – wir helfen Ihnen bei der Umstellung, der richtigen Einstufung von Abfällen und der Erstellung aller notwendigen Dokumente.

Haben Sie Fragen oder sind unsicher, wie Sie sich an die neuen Regeln anpassen sollen? Kontaktieren Sie uns! Wir sind hier, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern.

Abfallaufzeichnungen: Übersichtlich und nach neuen Regeln

Mit dem Jahr 2025 kommen Veränderungen, die sich auf die Registrierung und Meldung von Abfällen auswirken werden. Neue Registrierungscodes und die obligatorische Klassifizierung von Abfallunterarten/-Untergruppen bringen klarere Regeln, aber auch neue Herausforderungen mit sich. Was ändert sich?

Ab dem 1. Januar 2025 muss die fortlaufende Registrierung von Abfällen gemäß der neuen Verordnung geführt werden, die durch die Verordnung über Einzelheiten der Abfallbewirtschaftung Nr. 273/2021 Slg., § 26 festgelegt ist. Zur besseren Übersichtlichkeit wird ein verbindliches Registrierungsformat gemäß Anlage Nr. 1 der Verordnung eingeführt.

Was enthalten noch die Aufzeichnungen (neben den Daten lt. Anlage 13)?

  • Datum und die Registrierungsnummer der Eintragung.
  • Vor- und Nachname der für die Aufzeichnungen verantwortlichen Person.

In folgenden Fällen haben Sie einen Eintrag im Register vorzunehmen:

  • Beim Befüllen einer Abfallsammelvorrichtung (z.B. eines zentralen Behälters,
    nicht eines gewöhnlichen Abfallbehälters).
  • Bei der Abgabe oder Annahme von Abfällen.
  • Einmal im Monat für die regelmäßige kommunale Abfallsammlung.
  • Beim Export von Abfällen im Rahmen grenzüberschreitender Transporte.
  • Am Ende des Jahres zwecks Erfassung der Salden zum 31. Dezember.

Aufzeichnungen müssen fortlaufend geführt werden, um eine entsprechende Berichterstattung
gemäß § 27 der Verordnung Nr. 273/2021 vorzunehmen.

Abfallaufzeichnungen (Evidenz)

Das Jahr 2025 wird daher auch Veränderungen in der jährlichen Abfallberichterstattung mit sich bringen. Wenn Sie im vergangenen Jahr mehr als 600 kg gefährliche Abfälle oder 100 Tonnen sonstige Abfälle umgeschlagen haben, sind Sie verpflichtet, einen jährlichen Bericht bis zum 28. Februar abzugeben.

Was wird der Bericht enthalten?

  • Zusammenfassende Daten aus den laufenden Aufzeichnungen für das vergangene Jahr.
  • Spezifikationen jeder Einrichtung (Betriebsstätte), die Sie melden.

Den ersten Jahresbericht nach der neuen Anpassung werden Sie für das Jahr 2025, also im Jahr 2026, einreichen.

Wie geht das?

Änderungen in der Abfallregistrierung und -berichterstattung führen zu klareren Regeln, können aber auch Anlass zu Fragen geben. Mit uns werden Sie sich in diesen Neuigkeiten nicht verlieren!

Wir helfen Ihnen mit Folgendem:

  • sich auf neue Aufgaben vorzubereiten.
  • kontinuierliche Aufzeichnungen gemäß den geltenden Regeln zu führen.
  • einen Jahresbericht korrekt abzugeben.

 

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!