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| October 31, 2014
Ab dem 1. November dieses Jahres wird das neue Abkommen zwischen der Tschechischen Republik und der Russischen Föderation in Kraft treten.
Das Abkommen regelt die Fragen der Sozialversicherung der Wanderarbeitnehmer beider Staaten und enthält vor allem Regeln für die Bestimmung deren Zugehörigkeit zum System der Sozialversicherung, die die doppelte Entrichtung der Beiträge, ggf. keine Entrichtung der Beträge aus dem Einkommen in beiden Staaten vermeiden soll. Das Abkommen legt auch die spezifische Regeln für die entsandte Arbeitnehmer zwischen der Tschechischen Republik und Russland fest.