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| February 19, 2021

Beschäftigung in Tschechien wieder vom Staat erschwert

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Brünn, den 16. Februar 2021 - Am 11. Februar 2021 wurde durch die Abgeordnetenkammer der Gesetzesentwurf verabschiedet, der es ermöglicht, Arbeitnehmern in Quarantäne einen Zuschuss in Höhe von 370 CZK pro Kalendertag in den ersten 10 Tagen der Quarantäne neben dem üblichen Krankengeld zu zahlen (Parlamentsdrucksache Nr. 1153). Trotz bestimmter Vorbehalte schließen wir nicht aus, dass dieser Entwurf tatsächlich zur Bewältigung der derzeit schwierigen epidemiologischen Lage beiträgt. Wir sind jedoch nicht damit einverstanden, dass zu diesem Entwurf nicht zusammenhängende Änderungen hinzugefügt wurden, die unnötigerweise und unbegründet neue administrative Arbeit für die Arbeitgeber bringen und die Beschäftigung von neuen Arbeitnehmern erschweren. Für beispiellos halten wir, dass diese grundlegenden Änderungen, die mit dem Entwurf in keiner Weise zusammenhängen, nicht dem üblichen Gesetzgebungsverfahren unterzogen und erst bei der Verhandlung des Gesetzesentwurfs gelesen wurden, deswegen konnten sie nicht im Anhörungsverfahren behandelt werden.

Der erste dieser Entwürfe führt für die Arbeitgeber eine vollkommen neue Verpflichtung ein, innerhalb von 8 Tagen ab der Beschäftigung oder ab der Beendung der Beschäftigung eines Mitarbeiters, der auf der Grundlage einer sog. Vereinbarung über die Arbeitsausführung oder einer sog. Vereinbarung über die Arbeitstätigkeit arbeitet, diesen anzumelden, und zwar auch dann, wenn die obligatorische Teilnahme des Mitarbeiters an der Krankengeldversicherung nicht entstand. Die Verletzung dieser Verpflichtung wird mit einer unangemessen hohen Geldstrafe in Höhe von bis zu 1 Mill. CZK bestraft. Die dadurch entstandene administrative Arbeit ist völlig unangemessen und wird die Evidenz in diesem Bereich wesentlich erschweren. „Es muss in Betracht gezogen werden, dass die sog. Vereinbarungen über die Ausführung der Arbeit im Grunde für kurzfristige Beschäftigungen genutzt werden. In vielen Fällen dauern sie lediglich einen oder einige wenige Tage, und es passiert oft, dass bei einem Arbeitgeber viele Mitarbeiter auf der Grundlage dieser Art von Vereinbarungen beschäftigt werden. Es handelt sich zum Beispiel um eine gelegentliche Beschäftigung von Studenten oder Rentnern,“ sagt Pavla Břečková, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Vereinigung der kleinen und mittelgroßen Unternehmen und Kleinunternehmern der Tschechischen Republik,

Der Vorteil dieser neben dem Arbeitsverhältnis abgeschlossenen Vereinbarungen ist die Flexibilität und die bisher kleinere administrative Arbeit. Die genannte Änderung kann daher die Fälle reduzieren, in denen diese Art Vereinbarungen genutzt wird. Der Staat sollte in dieser Zeit die Beschäftigung eher unterstützen, d.h. die Beschäftigung wenigstens auf der Grundlage dieser Vereinbarungen ermöglichen und keine weitere administrative Last schaffen. „Das Argument, dass diese Vereinbarungen ausgenutzt werden, das bei der Lesung des Entwurfs genannt wurde, ist irrelevant. Es kann vieles ausgenutzt werden, und dazu gibt es den Staat, dass er die Ausnutzung überprüft und eventuelle Sanktionen auferlegt. Es kann nicht so vorgegangen werden, dass der Staat seine Verantwortung auf die Arbeitgeber überträgt und ihnen weitere administrative Verpflichtungen vorschreibt, insbesondere in den jetzigen schweren Zeiten,“ sagt Jiří Nekovář, Vorsitzender des Teams der Steuer- und Versicherungsexperten des Industrie- und Verkehrsverbandes der Tschechischen Republik.
 
„Ähnlich ist es bei der anderen Änderung, die die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Anmeldung aller neuen Arbeitsplätze „wiedereinführt“, d.h. auch derjenigen, bei denen sie bereits einen neuen Mitarbeiter ausgesucht haben. Es ist eine unnötige bürokratische Maßnahme, die zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und der Erhaltung der jetzigen nicht beiträgt,“ sagt Tomáš Hajdušek, Steuerberater und Leiter der Abteilung Steuern und Gebühren. 
Wenn ein Arbeitgeber die freien Arbeitsstellen nicht selbst besetzen kann, ist zu erwarten, dass er die neue Arbeitsstelle dem Arbeitsamt selbst meldet. „Wir sehen keinen positiven Effekt der Anmeldung in dem Fall, wenn der Arbeitgeber keine Mitwirkung des Arbeitsamtes benötigt,“ ergänzt Hajdušek. 

Mit der Einführung neuer Verpflichtungen für die Arbeitgeber ist auch die Tschechische Rechtsanwaltskammer nicht einverstanden. „Die neu verabschiedeten Verpflichtungen und Sanktionen, die den Arbeitgebern infolge der Verletzung auferlegt werden können, stellen eindeutig keinen Beitrag zur Lösung der bestehenden pandemischen Lage dar, und sie motivieren die Arbeitgeber nicht zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Daher ist es unpassend, dass sie in der Abgeordnetenkammer im Gesetzgebungsnotstand ohne Anhörungsverfahren verabschiedet wurden,“ sagt Monika Novotná, stellvertretende Vorsitzende der Tschechischen Rechtsanwaltskammer.

„In beiden Fällen handelt es sich um das Interesse des Staates, weitere Daten zu sammeln. Es besteht die Frage, wie sie in Zukunft genutzt werden, besonders aber die Frage, ob der Vorteil, den der Staat dadurch gewinnt, höher ist als die unnötigen Kosten und die unnötige administrative Arbeit,“ sagt Tomáš Prouza, Präsident des Handels- und Tourismusverbandes der Tschechischen Republik und stellvertretender Vorsitzende der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik.

„Diese Entwürfe hängen mit dem Hauptthema überhaupt nicht zusammen. Diese grundlegenden Änderungen müssen im Anhörungsverfahren verhandelt werden, und es müssen sich zu denen die Fachöffentlichkeit, einschließlich der Arbeitgeber, der Vertreter der Unternehmer und der Kammern äußern. Wir sind davon überzeugt, dass dies ein perfektes Beispiel der Misshandlung des Gesetzgebungsnotstands ist, im Rahmen dessen das Gesetz verabschiedet wurde. Dies ist jedoch nicht der erste Fall, in dem der Staat so vorgeht. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass auch im Falle der Einführung der unsinnigen eintägigen Frist für die Anmeldung von neuen Arbeitnehmern auf die gleiche Weise vorgegangen wurde. Auf diese Weise kann in der für die Arbeitgeber komplizierten Zeit nicht vorgegangen werden,“ erklärt Jiří Nesrovnal, Mitglied des Präsidiums der Steuerberaterkammer der Tschechischen Republik und Leiter der Abteilung Körperschaftsteuer.

Wir hoffen, dass sich mit diesen Änderungen bei seiner Verhandlung der Senat befassen wird und dass sie aufgehoben werden. In dieser komplizierten Zeit sollte der Staat den Arbeitgebern helfen und sie mit keiner unnötigen administrativen Arbeit belasten.

Quelle: Steuerberaterkammer der Tschechischen Republik

Über die Steuerberaterkammer der Tschechischen Republik
Die Steuerberaterkammer der Tschechischen Republik ist eine selbstverwaltende Berufsorganisation der Steuerberater. Sie besteht auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 523/1992 Sb., über die Steuerberatung und über die Steuerberaterkammer der Tschechischen Republik. Dieses Gesetz regelt den Status und die Tätigkeit der Steuerberater und die Tätigkeit der Steuerberaterkammer selbst. Zurzeit vereinigt sie 5 015 Steuerberater, und sie erfasst 1 192 Gesellschaften, die Steuerberatung ausüben.
Die Steuerberaterkammer der Tschechischen Republik schützt und setzt die berechtigten Interessen der Steuerberater durch, sie bildet Voraussetzungen für ihre Weiterbildung und für die Verbesserung deren Fachkenntnisse, sie beaufsichtigt die ordentliche Ausführung der Steuerberatung und lenkt die Tätigkeit der Steuerberater gemäß den Rechtsvorschriften. 
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