GT News

Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.

Beschäftingung von Ausländern: Gesetzesänderungen sind zu beachten! Was sollten Sie wissen?

Teile den Artikel

Der tschechische Arbeitsmarkt war in den letzten Jahren durch eine sehr niedrige Arbeitslosenquote gekennzeichnet. Aufgrund des unzureichenden Arbeitskräfteangebots könnte es für Arbeitgeber daher schwierig werden, freie Stellen mit Hausangestellten zu besetzen. Die Beschäftigung eines Ausländers kann in dieser Situation einen optimalen Ausweg darstellen und viele Vorteile mit sich bringen, bringt aber gleichzeitig einige Herausforderungen mit sich – insbesondere rechtliche und administrative. Sämtliche Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ausländern (insbesondere das Ausländeraufenthaltsgesetz[1] und damit verbundene Verordnungen) sind zu berücksichtigen. Darüber hinaus wurde die Gesetzgebung in diesem Bereich in letzter Zeit umfassend geändert. Erinnern wir uns an das Wichtigste, was sich geändert hat.

Mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2023 wurde infolge der Umsetzung der Richtlinie 2021/1883[2] eine Novelle des Ausländeraufenthaltsgesetzes verabschiedet. Die bedeutendsten Änderungen betreffen Erlaubnis zum Daueraufenthalt zur Ausübung hochqualifizierter Tätigkeiten – die sog. Blaue Karte (Blue Card). Eine der grundlegendsten Änderungen ist die Erweiterung des Kriterien-Spektrums zur Erfüllung der Anforderung betr. hohe Qualifikation. Diese Voraussetzung erfüllt ein Ausländer, ein Asylbewerber oder eine Person mit ergänzender Schutzberechtigung nicht nur bei ordnungsgemäß abgeschlossener Hochschul- oder höherer Fachausbildung, sondern auch wenn sie eine entsprechende Berufserfahrung nachweisen.

Auch die Beantragung einer Blue Card wurde erheblich erleichtert. Anstelle eines Arbeitsvertrages kann der Bewerber nun auch einen Vorvertrag mit der Bewerbung einreichen. In beiden Fällen reduziert sich die Anforderung an die Mindestvertragsdauer auf 6 Monate (bisher betrug die Anforderung für einen Arbeitsvertrag 1 Jahr). Andererseits wurde die maximale Gültigkeitsdauer der Blauen Karte von 2 Jahren auf 3 Jahre verlängert.

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder der Berufseinstufung ist der Inhaber der Blauen Karte nicht mehr verpflichtet, eine vorherige Zustimmung des Innenministeriums einzuholen – auch nicht während der ersten 2 Jahre seines Aufenthalts in der Tschechischen Republik. Er ist jedoch weiterhin verpflichtet, die Änderung innerhalb von 3 Werktagen dem Ministerium mitzuteilen.

Die Vereinfachung der Antragsbedingungen gilt auch für Blue-Card-Inhaber in einem anderen EU-Mitgliedsstaat. Sie müssen auf Verlangen kein einem Strafregisterauszug ähnliches Dokument aus dem Herkunfts- oder Vorwohnsitzland vorlegen; und wenn sie vor der Antragstellung mindestens 2 Jahre in einem anderen EU-Land mit einer Blauen Karte gearbeitet haben, müssen sie nicht einmal ein Dokument zum Nachweis einer hohen Qualifikation vorlegen. Für diese Antragsteller erlässt das Innenministerium auch eine Entscheidung innerhalb von 30 Tagen (in besonders komplexen Fällen innerhalb von 60 Tagen) ab dem Datum der Antragstellung. Standardmäßig dauert das Verfahren zur Ausstellung einer Blue Card 90 Tage.

Zweifellos bringt die Abschaffung des Arbeitsmarkttests für Blue Cards eine grundlegende Flexibilität des Arbeitsmarktes mit sich. Nun ist es unter bestimmten Umständen nicht mehr notwendig, 30 (bzw. 10) Tage zu warten und der Ausländer kann einen Antrag auf blaue Karte sofort nach der Anmeldung einer freien Stelle bei der Kreisamtsstelle des Arbeitsamts beantragen.

 

 

Die Neuregelung spiegelte sich auch in den Bedingungen der Beantragung der sogenannten Beschäftigungskarte wider. Dem Antrag auf Erteilung dieser Genehmigung ist nunmehr ein Dokument beizufügen, aus dem die numerische Bezeichnung der freien Stelle im Zentralregister hervorgeht, sofern der Antragsteller dies nicht direkt im Antragsformular angegeben hat.

Darüber hinaus wurde für Inhaber sog. DV/R-Visa, die unter anderem zum Zweck des Erhalts einer Blauen Karte oder einer Beschäftigungskarte ausgestellt werden, die Frist für das Erscheinen beim Innenministerium zur Verarbeitung der für die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Daten von 3 Werktagen auf 30 Kalendertage ab dem Tag der Einreise ins Gebiet der Tschechischen Republik verlängert.

Von der Änderung wurden auch Saisonarbeiter betroffen – der Zeitraum, für den ein Langzeitvisum
und eine Arbeitserlaubnis für Saisonbeschäftigung erteilt werden können, wurde von ursprünglichen
6 auf 9 Monate verlängert.

Die nächste große Welle von Gesetzesänderungen bezüglich der Wirtschaftsmigration von Ausländern in die Tschechische Republik trat mit Wirksamkeit zum 1. Januar 2024 in Kraft. Seit Jahresbeginn wurden die Bedingungen für die Einbeziehung ukrainischer Staatsbürger in einige staatliche Programme zur Förderung der Beschäftigung von Ausländern angepasst und es gelten auch neue Regeln im Bereich der Krankenversicherung für Ausländer.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Arbeitsmigration in die Tschechische Republik verabschiedete die Regierung (unter anderem) die Hinzufügung von Bedingungen für die Teilnahme von Bürgern der Ukraine an folg. Programmen: für Schlüssel- und Wissenschaftspersonal, für hochqualifizierte Mitarbeiter und für qualifizierte Beschäftigte[3]. Es ist möglich, einen ukrainischen Staatsbürger in diese Programme unter folg. Bedingungen aufzunehmen:

  • Er/sie ist Inhaber von vorübergehendem Schutz oder internationalem Schutz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, oder
  • Er/sie ist ein Antragsteller für diesen Schutz ist, oder
  • Er/sie befindet sich auf dem Gebiet der Ukraine und ist berechtigt nach den dort geltenden Rechtsvorschriften zur Ausreise aus dem Land, oder
  • In den ersten beiden oben genannten Programmen verweilt er/sie auf der Grundlage eines Langzeitvisums oder einer langfristigen oder dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Staat und im Fall des dritten oben genannten Programms befindet er/sie sich in einem anderen Staat auf der Grundlage eines Langzeitvisums oder einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von weniger als 2 Jahren.

Zu guter Letzt ist auf die Novelle des Gesetzes über die gesetzliche Krankenversicherung[4] hinzuweisen, die ab dem neuen Jahr für alle Ausländer unter dem Alter von 18 Jahren mit einer gültigen langfristigen Aufenthaltserlaubnis auf dem Gebiet der Tschechischen Republik eine obligatorische Beteiligung an der gesetzlichen Krankenversicherung einführt. Die Neuerung gilt auch für im Gebiet der Tschechischen Republik geborene Kinder, deren Mutter über eine langfristige Aufenthaltserlaubnis im Gebiet der Tschechischen Republik verfügt, wobei diese Kinder beteiligt an der gesetzlichen Krankenversicherung während der gesamten Dauer des Verfahrens betr. ihren langfristigen Wohnsitz bleiben, wenn der Antrag innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag ihrer Geburt gestellt wurde.

Bisher mussten ausländische Minderjährige mit einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis über eine private komplexe Ausländerkrankenversicherung verfügen. Allerdings gelten diese ausländischen Minderjährigen nicht als staatliche Versicherte. Die Versicherung für sie wird daher von ihren gesetzlichen Vertretern bzw. ihrem Pfleger bzw. Vormund bezahlt.

Welche weiteren rechtlichen Änderungen gelten für Sie als Ausländer oder Arbeitgeber? Wie sollte man vorgehen, wenn Sie eine Stelle mit einem Ausländer besetzen oder sich als Ausländer bewerben möchten? Welche Unterlagen müssen vorbereitet werden und wohin sollen diese geschickt werden? Was muss ein Ausländer unmittelbar nach seiner Ankunft in der Tschechischen Republik tun? Welche Fristen dürfen nicht versäumt werden?

Wenn Sie keinen Fehler machen und sich einem unnötigen Risiko aussetzen möchten, wenden Sie sich an unser Team aus erfahrenen Experten, die über langjährige Erfahrung im Bereich des Einwanderungs- und Arbeitsrechts verfügen und Sie in allen Angelegenheiten gerne beraten. Sie kümmern sich um die Erstellung aller notwendigen Unterlagen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess von Anfang bis Ende.

[1] Gesetz Nr. 326/1999 Slg., Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik

[2] Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2021/1883 vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer Beschäftigung, die eine hohe Qualifikation erfordert, und über die Aufhebung der Richtlinie des Rates 2009/50/EG

[3] 51320. AUFWEISUNG: Änderungen in den staatlichen Wirtschaftsmigrationsprogrammen.
   Das MINISTERIUM FÜR INDUSTRIE UND HANDEL [Online]. 2023, 15.12.2023 [zit. 2024-03-22]. Verfügbar aus: https://www.mpo.cz/cz/zahranicni-obchod/ekonomicka-migrace/upozorneni-zmeny-ve-vladnich-programech-ekonomicke-migrace---278737/

[4] Gesetz Nr. 48/1997 Slg., über gesetzliche Krankenversicherung