GT News

Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.

| July 27, 2017

Besteuerung der Zuwendungen an Arbeitnehmer

Teile den Artikel

Die Geschichte der Zuwendungen an Arbeitnehmer geht bis zum 2.  Weltkrieg zurück, als es in den USA einen Mangel an Arbeitskräften gab und die Regierung zur gleichen Zeit die Gehaltserhöhung verbot. Die Unternehmen versuchten daher, die Mitarbeiter auf eine andere Weise anzulocken, sie haben für sie z.B. die Rechnungen beim Arzt gezahlt, haben sie mit Verpflegung versorgt oder für sie die Lebensversicherung besorgt.

In der Tschechischen Republik hat als erster Tomáš Baťa die Zuwendungen zur Erhöhung der Motivation der Arbeitnehmer genutzt. Er ließ für seine Arbeitnehmer die sog. Baťa-Häuser aus Backstein bauen, die Arbeitnehmer konnten im Unternehmen ihre Qualifikation in der sog. Baťa Arbeitsschule erhöhen, wodurch ihr Lohn erhöht werden konnte. Tomáš Baťa sorgte sich auch um die Verpflegung, die medizinische Versorgung und die Freizeitaktivitäten seiner Arbeitnehmer. Das, was wir heutzutage als normal betrachten, war damals wirklich bahnbrechend.

In den meisten heutigen Unternehmen gehören die Zuwendungen an Arbeitnehmer bereits zum Standard. Die Zuwendungen an Arbeitnehmer dienen zur Motivierung und Stärkung der Loyalität der Mitarbeiter zum Arbeitgeber. Geraden dank der vielen Zuwendungen findet der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber oft besser. Natürlich ist das Gehalt der wichtigste Bestandteil der Vergütung der Mitarbeiter, jedoch aus der Perspektive der Motivation wirken mehrere Zuwendungen manchmal besser, und zwar auch auf Kosten des Gehalts. Die Arbeitnehmer haben das Gefühl, dass der Arbeitgeber für sie etwas extra macht. Das Angebot an Zuwendungen an Arbeitnehmer spielt auch bei der Suche nach Arbeit eine Rolle. Die Arbeitnehmer interessieren sich immer öfter dafür, was ihnen der Arbeitgeber zusätzlich bietet.

Auf die Zuwendungen an Arbeitnehmer gibt es keinen Rechtsanspruch. Die Unternehmen können das System der Zuwendungen nach ihrem Bedarf einstellen. Jedes Unternehmen ist anders, und jeder Mitarbeiter ist anders. Was für den einen motivierend ist, muss für den anderen keine Motivation darstellen. Es kommt immer auf die spezifischen Bedingungen des Unternehmens an. Die Arbeitnehmer sollten jedoch diese Zuwendungen als einen Vorteil und nicht als einen festen Teil deren Gehalts betrachten.

Zu den wohl beliebtesten Zuwendungen gehören in der Tschechischen Republik:

  • der Zuschuss für die Verpflegung - am häufigsten in Form von Essensgutscheinen;
  • das Handy;
  • die Weiterbildung;
  • flexible Arbeitszeiten;
  • eine zusätzliche Woche Urlaub;
  • die Nutzung des Dienstfahrzeugs für private Zwecke.

 

Viele von diesen Zuwendungen werden von den Arbeitnehmern bereits als selbstverständlich betrachtet und verlieren dadurch ihre Motivationsqualität.

 

Als motivierend werden zurzeit von den Recruitern insbesondere die Zuschüsse für Freizeitaktivitäten, für Sprachkurse sowie der Bereich der Verpflegung betrachtet. Viele große Unternehmen betreiben "Kantinen", deren Angebot einem Qualitätsrestaurant gleicht und die ein breites Angebot an Gerichten anbieten. Viele Unternehmen bieten Essen und Trinken sogar während des ganzen Tages an.

 

Ein Hit ist das sog. Cafeteria-System, in dem den Mitarbeitern unter bestimmten Bedingungen Punkte zugeschrieben werden; sie können dann nach ihrer Wahl die Punkte verwenden, wobei sie die Art der Zuwendungen wählen, die ihnen am besten passen, von der Zuwendung für eine Reise, über ein Theaterticket bis zur Massage oder zu einem Einkauf in der Apotheke. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer die meisten Zuwendungen in Ruhe von zu Hause über das Internet bestellen.

Ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Auswahl der richtigen Zuwendungen an Mitarbeiter ist auch deren steuerliche Auswirkung, und zwar sowohl auf der Seite des Arbeitnehmers, als auch auf der Seite des Arbeitgebers.

Im folgenden Text werden wir daher die am häufigsten vorkommenden Formen der Zuwendungen und deren steuerliche Auswirkungen auf die Steuerbemessungsgrundlagen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers erläutern.

Die Zuwendungen an Arbeitnehmer können wir nach deren steuerlicher Günstigkeit in einige Gruppen einteilen:

  • STEUERLICH GÜNSTIGSTE ZUWENDUNGEN - sie stellen für den Arbeitgeber einen steuerlich absetzbaren Aufwand und für den Arbeitnehmer ein steuerfreies Einkommen dar:

 

  • vom Unternehmen bereitgestellte Verpflegung, auch in Form von Essensgutscheinen
  • Zuwendungen des Arbeitgebers für die private Rentenversicherung bis zu 50 000 CZK im Jahr
  • Kurse und Schulungen, die mit der Tätigkeit des Arbeitgebers zusammenhängen
  • Zulage für vorübergehende Unterkunft der Arbeitnehmer bis zu 3 500 CZK im Monat.
  • STEUERLICH GÜNSTIGE ZUWENDUNGEN - zwar stellen sie für den Arbeitgeber keinen steuerlich absetzbaren Aufwand dar, es wird von denen jedoch keine Sozial- und Krankenversicherung abgezogen, und für den Arbeitnehmer stellen sie eine steuerfrei Einkunft dar:
    • Sachzuwendung in Form von Beiträgen für die Weiterbildung, für Kultur, Sport und Gesundheit (die geldlose Form bedeutet meistens die Form von Gutscheinen oder Voucher oder das Cafeteria-System)
    • Bezahlung der medizinischen Behandlung oberhalb des Standards
    • Erholungsaufenthalt im Wert von bis zu 20 000 CZK im Jahr
    • Bereitstellung der nicht-alkoholischen Getränke am Arbeitsplatz
    • Der Wert der vom Unternehmen sichergestellten Verpflegung über der gesetzlich festgelegten Grenze
    • Freie Benutzung der Betriebskitas
    • Geschenke an Arbeitnehmer im Wert von bis zu 2 000 CZK erfüllen den Zweck der Verordnung des Fonds für den kulturellen und sozialen Bedarf (Arbeitsjubiläen, Lebensjubiläen, besondere Leistung für den Arbeitgeber bei der Leistung persönlicher Hilfe in besonderen Fällen usw.)

  • STEUERLICH NEUTRALE ZUWENDUNGEN - bei diesen Zuwendungen ist die Regelung der Besteuerung gleich wie beim Gehalt, d.h. es ist ein steuerlich abzugsfähiger Aufwand des Arbeitgebers, die Einnahmen des Arbeitnehmers unterliegen jedoch der Besteuerung und dem Abzug der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge. Bei den meisten Zuwendungen wird jedoch der Anspruch in den internen Vorschriften der jeweiligen Gesellschaft oder im Arbeitsvertrag geregelt.

    • Private Nutzung des Firmenfahrzeugs (die Steuerbemessungsgrundlage wird um 1% des Anschaffungspreises des Fahrzeugs erhöht)
    • seitens des Arbeitgebers bezahlte Kraftstoffe für private Zwecke
    • eine zusätzliche Woche Urlaub
    • Fahrtkostenzulage
    • Zulage für vorübergehende Unterkunft der Arbeitnehmer bis zu 3 500 CZK im Monat
    • an den Arbeitnehmer zu einem Preis, der niedriger ist als der Marktpreis, erbrachte Produkte und Dienstleistungen - die Steuerbemessungsgrundlage wird um die Differenz der Preise erhöht
    • Sick days - bezahlte Freizeit aus gesundheitlichen Gründen, die nicht mit einer ärztlichen Bescheinigung belegt werden muss

 etc. 

  • STEUERLICH UNGÜNSTIGE ZUWENDUNGEN - sie sind kein steuerlich abzugsfähiger Aufwand des Arbeitgebers, unterliegen gleichzeitig der Besteuerung seitens des Arbeitnehmers und dem Abzug der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge, z.B.:

    • Erholungsaufenthalt im Wert von bis zu 20 000 CZK im Jahr
    • Geschenke an Mitarbeiter, die keinen Werbeartikel darstellen und nicht zum Zweck, der durch die Verordnung über den Fonds für kulturelle und soziale Bedürfnisse bestimmt ist, dienen (z.B. Weihnachtspralinen, Sportartikel usw.)

Wenn der Arbeitgeber das Cafeteria-System verwendet, entbindet er sich jedoch keiner Verantwortung für die richtige Beurteilung der einzelnen Inanspruchnahmen. Die Cafeteria-System-Anbieter verfügen in der Regel über ein System der Zuwendungen, die lediglich zur Gruppe der steuerlich günstigen Zuwendungen gehören. Der Arbeitgeber sollte jedoch immer die Gewissheit haben, wie viele Zuwendungen und mit welchem Einfluss auf seine Steuerbemessungsgrundlage und eventuell auch auf die Steuerbemessungsgrundlage des Arbeitnehmers geschöpft wurden.

Es ist auch notwendig, daran zu denken, dass die steuerliche Regelung der Zuwendungen mit der Verpflichtung zum Abzug der Sozial- und Krankenversicherung verbunden ist.

Die Frage der Besteuerung der Zuwendungen an Arbeitnehmer ist umfangreich und nicht einfach. Wenn Sie Zweifel haben oder Ihr System der Zuwendungen für Arbeitnehmer überprüfen oder einstellen wollen, wenden Sie sich gern an uns.

 

Ähnliche Artikel

Server Error

Server Error

We're sorry! The server encountered an internal error and was unable to complete your request. Please try again later.

error 500 | 15. 11. 2024 08:24