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| August 27, 2021

Bevorstehende Umsetzung der europäischen Richtlinie im Bereich der Verbrauchsteuern

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Das Finanzministerium hat einen Entwurf zur Änderung des Verbrauchsteuergesetzes mit der vorgeschlagenen Wirkung zum 01.11.2022 bzw. zum 13.02.2023 vorbereitet. Diese Gesetzesänderung stellt die Umsetzung einer europäischen Richtlinie mit dem Ziel dar, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung effektiver zu machen.


Die Gesetzesänderung wird die Verbrauchsteuer-Zollregelungen effektiver mit dem Steuersystem verknüpfen, den Zutritt zwischen den Mitgliedstaaten harmonisieren und ein europaweites System „e-VDO“ für die elektronische Verfolgung der Bewegung bzw. Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren einführen.


Vor allem die Einführung von e-VDO-System, das veraltete Prüfungen der Papierdokumentation ersetzen wird, sollte sich positiv auswirken. Für die Finanzverwaltung wird es möglich sein, den Warenverkehr in Echtzeit zu überwachen und sich besser auf die Kontrolltätigkeit zu konzentrieren. Für die Steuerzahler wird die Verringerung des Papieraufwands zu einer administrativen Vereinfachung des Warentransports führen.