Petr Němec | 22.11.2024
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Am 7. Oktober 2021 verabschiedete der EU-Rat die Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (die sog. Blue-Card-Richtlinie).
Diese blaue Karte vereinfacht die allgemeinen Zulassungsverfahren, legt einheitliche Zulassungskriterien fest und erleichtert die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU. Gemäß der Richtlinie können die EU-Mitgliedstaaten parallel zum neuen EU-Blue-Card-System nationale Systeme für hochqualifizierte Arbeitnehmer beibehalten. Es werden jedoch gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen, um sicherzustellen, dass Inhaber einer EU-Blue-Card und ihre Familien nicht gegenüber Inhabern eines nationalen Aufenthaltstitels benachteiligt werden.
Der angenommene Text wird am 20. Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Die EU-Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um die erforderlichen Rechtsvorschriften in Kraft zu setzen, um die Richtlinie umzusetzen. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung in der Tschechischen Republik auf dem Laufenden halten.
Den aktuellen Artikel zu Blue-Card-Anträgen, sowohl in der Tschechischen Republik als auch in Deutschland, finden Sie hier.