Jana Shumakova | 12.11.2024
One-Stop-Shop: Einfache Mehrwertsteuerverwaltung für E-Shops, die ins Ausland expandierenSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
| April 22, 2024
Bereits im Jahr 2023 verabschiedete der EU-Rat eine weitere Richtlinie, mit der die EU-Regeln für die Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich geändert werden. Dies ist bereits die achte Richtlinie in diesem Bereich, weshalb sie unter dem Namen „DAC 8“ bekannt sein kann. Die DAC-8-Richtlinie konzentriert sich unter anderem auf Transaktionen mit Krypto-Aktiva (Assets) und erweitert die aktuellen Meldepflichten auch auf Dienstleister im Zusammenhang mit Krypto-Aktiva. Neu sind diese Dienstleister verpflichtet, dem Finanzamt Informationen über Transaktionen mit Kryptowerten, und zwar über Klienten innerhalb der EU, zu melden.
Bereits im Jahr 2026 sollten neue Melde-/Reportingpflichten eingeführt werden.
Ende März 2024 wurde bereits ein Entwurf zur Umsetzung von DAC 8 Richtlinie in die tschechische Gesetzgebung veröffentlicht, den Sie hier finden: https://odok.cz/portal/veklep/material/KORND3PHQEBQ/
Unser auf Transaktionen mit Krypto-Assets spezialisiertes Team wird den Gesetzgebungsprozess weiterhin achtsam beobachten, um Sie über den Istbestand auf dem Laufenden halten zu können.
Im Fall von etwaigen Fragen zu diesem Thema zögern Sie nicht, unsere Kollegen Petr Němec oder Michal Hlaváč zu kontaktieren.