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Veronika Odrobinová | Jiří Mačát | March 30, 2021
Bereits am 1. Juni 2021 tritt das neue Gesetz über die Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer in Kraft[1] (im Folgenden „GEwE“). Was muss beachtet werden?
Änderung der Definition des wirtschaftlichen Eigentümers
Die Definition des wirtschaftlichen Eigentümers, die früher im AML-Gesetz[2] enthalten war, wurde durch eine ausführlichere Definition im GEwE ersetzt.
Allgemein ist jetzt der wirtschaftliche Eigentümer jede natürliche Person, die:
In den meisten Fällen ist der Kreis der wirtschaftlichen Eigentümer gleich wie gemäß dem AML-Gesetz, es ist jedoch nicht jedes Mal so. Die Bestimmung einer unterschiedlichen Person als wirtschaftlichen Eigentümers erfolgt zum Beispiel in dem Fall, wenn der wirtschaftliche Eigentümer nach den grundlegenden Kriterien nicht bestimmt werden kann und der wirtschaftliche Eigentümer dann ein Mitglied des satzungsmäßigen (gesetzlichen) Organs oder des Managements (oder sein Vertreter im Fall einer juristischen Person) sein wird. Gemäß dem AML-Gesetz wird der wirtschaftliche Eigentümer das Mitglied des satzungsmäßigen (gesetzlichen) Organs sein bzw. sein Vertreter, d.h. der Vertreter der jeweiligen Handelskörperschaft. Im Falle des GEwE wird der wirtschaftliche Eigentümer darüber hinaus auch das Mitglied des Managements der Handelskörperschaft (in der Regel ein Mitglied des satzungsmäßigen Organs) sein, die die Person mit dem endgültigen Einfluss ist, d.h. die oberhalb der Struktur der Beziehungen steht. Daher ist es notwendig zu überprüfen, ob nach der neuen Definition eine Änderung im Kreis der Personen, die wirtschaftliche Eigentümer sind, erfolgte.
Erweiterung des Umfangs der eingetragenen Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer
Der Umfang der in die Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer eingetragenen Angaben wird jetzt erweitert, und daher müssen sie um die Beschreibung der Struktur der Beziehungen ergänzt werden, falls es sie gibt, einschließlich der Namen, der Firmen und der Identifikationsnummern der Personen, die sie bilden, und weiterhin müssen sie um die Angabe des Datums, zu dem die natürliche Person wirtschaftlicher Eigentümer geworden ist, ergänzt werden.
Automatische Durchschrift
Im Falle der Handelskörperschaften, bei denen die Eigentümerstruktur nach den im Handelsregister eingetragenen Angaben eindeutig ist (typisch für die Gesellschaften mit dem Alleineigentümer oder mit dem Alleinaktionär), wird die Durchschrift der wirtschaftlichen Eigentümer in die Evidenz automatisch erfolgen.
Was passiert, wenn ich den wirtschaftlichen Eigentümer nicht eintrage?
Wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Handelskörperschaft in der Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer nicht eingetragen ist, darf diese Körperschaft folgendes nicht:
wobei das Recht auf den Gewinnanteil oder auf den Anteil an anderem Eigenkapital, das auf diese Weise bis Ende des Geschäftsjahres nicht ausgezahlt wurde, in dem seine Auszahlung beschlossen wurde, erlischt.
Auch die juristische Person, bei der in der Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer kein wirtschaftlicher Eigentümer eingetragen ist, darf bei der Beschlussfassung des obersten Organs der Handelskörperschaft keine Stimmrechte ausüben oder als alleiniger Gesellschafter keinen Beschluss fassen.
Gefahr einer hohen Strafe
Für die Ordnungswidrigkeiten gemäß GEwE kann eine Strafe bis zu 500 000 CZK auferlegt werden.
Die zur Eintragung in die Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer verpflichtete Person (im Folgenden „die erfassende Person“) kann eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn
Der wirtschaftliche Eigentümer kann eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn er nicht die notwendige Mitwirkung an die erfassende Person zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen leistet.
Bis wann muss die ordentliche Eintragung sichergestellt werden?
Die erfassenden Personen, die keine Handelskörperschaften sind, und
Die erfassenden Personen, die keine Handelskörperschaften sind, und die
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie nach dem Gesetz über die Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer vorgehen sollen, können Sie sich an uns gerne wenden, und wir werden Sie bei dem Verfahren begleiten.
[1] Gesetz Nr. 37/2021 Sb., über die Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer
[2] Gesetz Nr. 253/2008 Sb., über bestimmte Maßnahmen zur Legalisierung der Erträge aus Straftaten und über die Terrorismusfinanzierung
[3] Über die Unstimmigkeit entscheidet das Gericht auf der Grundlage einer Mitteilung (z.B. seitens eines öffentlichen Organs) oder aus eigenem Anlass