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Daniela Riegel | June 27, 2023

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde in der Urkundensammlung verkündet

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Am 20. Juni 2023 wurde das Gesetz Nr. 171/2023 Slg., zum Schutz der Hinweisgeber (sog. Whistleblowers), in der Gesetzessammlung verkündet. Die mit der Verabschiedung dieses neuen Gesetzes verbundene Gesetzesänderung wurde am selben Tag unter der Nr. 172/2023 Slg. veröffentlicht. Das Whistleblower-Schutzgesetz tritt am ersten Tag des zweiten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft. Daher wird das Gesetz, wie erwartet, am 1. August 2023 in Kraft treten. Ab diesem Tag werden daher für einige Verpflichtete die Pflichten gelten, die wir in unserem Artikel übersichtlich zusammengefasst haben.

Autor: Daniela Riegel