Petr Němec | 22.11.2024
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| February 22, 2022
Das Oberste Verwaltungsgericht (NSS) setzt den Trend hoher Anforderungen an den Nachweis von Werbung fort, was durch das aktuelle Urteil für die Internetwerbung bestätigt wird.
Das Gericht hielt es in diesem Urteil für erforderlich, dass Steuerpflichtige den Erhalt der Werbung nicht nur durch Rechnungen, Anzeigenauszüge mit Anzahl der Werbungen oder ähnliche Dokumente, sondern auch durch Screenshots nachweisen, die dafür geeignet sind, die Werbung unmittelbar zu erfassen. Die Auszüge selbst bzw. Angaben z.B. über die Anzahl der Anzeigenaufrufe seien kein ausreichender Beweis, so das Gericht, da es sich lediglich um Datensätze handele, die ohne weiteres nachfolgend erstellt werden könnten, auch wenn die Anzeige tatsächlich nicht stattgefunden habe. Als Beweismittel eignen sich daher Screenshots, die hinreichende Aufzeichnungen über das Aufnahmedatum enthalten sollten. Denn wenn die Werbung ausschließlich online bereitgestellt wird, gibt es laut NSS keine andere Möglichkeit, sie zu erfassen.
Das Gericht stellte außerdem fest, dass es möglich ist, die Verwendung von Werbung über ein Administratorkonto beispielsweise im System Google AdWords nachzuweisen, über das die Anzeige vermittelt wurde. Wichtig für eine mögliche Betriebsprüfung sind daher nicht nur die relevanten Steuerbelege, sondern auch eine ausreichende Dokumentation bezüglich der Durchführung der Werbung sowie zeitidentifizierbare Aufzeichnungen.