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Lukáš Zahrádka | February 23, 2021

Das Programm COVID - Mietzins III

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Das Industrie- und Handelsministerium der Tschechischen Republik hat am 5.2.2021 bereits die dritte Aufforderung im Rahmen des Programms COVID - Mietzins auf den Weg gebracht. Durch einige wesentliche Änderungen wurde der Kreis der berechtigten Empfänger der Förderung erweitert. Die Anträge können bis zum 8. April 2021 gestellt werden.

Die Förderung im Rahmen dieses Programms bezieht sich auf den Zeitraum vom 1.10.2020 bis 31.12.2020 oder eventuell bis zur Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb dieses Zeitraums (im Folgenden „Bezugszeitraum“). Die Förderung wird in Form eines Zuschusses zum Mietzins gewährt, sie beträgt 50 % des Bezugsmietzinses. [1] Den Antrag auf die Förderung kann derjenige Unternehmer/Selbstständige stellen, der im Bezugszeitraum eine Betriebsstätte auf der Grundlage eines vor dem 1.10.2020 abgeschlossenen Mietvertrags nutzte, die nicht in seinem Eigentum war.

Der Antragsteller durfte weiterhin seine Waren nicht verkaufen oder seine Dienstleistungen nicht erbringen, oder sein Umsatz aus dem Verkauf von Waren oder aus der Erbringung von Dienstleistungen sank im 4. Quartal 2020 um mindestens 50 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2019. Bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit in der Betriebsstätte nach dem 1.10.2019 wird die Senkung des Umsatzes im 4. Quartal 2020 mittels des Vergleichs mit dem 3. Quartal 2020 nachgewiesen. Es wird empfohlen zu überprüfen, ob die Betriebsstätte unter die Ausnahmen fällt, die in den Bedingungen des Programms angegeben sind.[2]

Es ist nicht mehr notwendig, dass der Vermieter einen Nachlass von der Miete gewährt hat. Auch die Voraussetzung, dass der Vermieter und Mieter keine verbundenen Personen sind, gibt es nicht mehr, der Vermieter und der Mieter dürfen jedoch nicht dieselbe natürliche Person sein. Der Antragsteller darf weiterhin nicht im Verzug mit der Zahlung seiner Verpflichtungen gegenüber den ausgewählten Institutionen sein (z.B. gegenüber dem Finanzamt, den Krankenkassen), die zum 30.9.2020 fällig waren. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 10 000 000 CZK für alle Betriebsstätten eines Antragstellers. Die auf der Grundlage der einzelnen Aufforderungen des Programms COVID-Mietzins gewährten Unterstützungsleistungen werden im Rahmen dieses Betrags nicht zusammengerechnet. Die Förderung kann allerdings bis zur Höhe des Vorübergehenden Rahmens der Europäischen Kommission, der 800 000 Euro beträgt, geschöpft werden, und es werden hierbei sämtliche an verbundene Unternehmen gewährte Förderungen einbezogen.[3]

Die Antragsteller, die an den vorherigen Aufforderungen teilgenommen haben, müssen sich nicht mehr registrieren. Wenn dem Antragsteller eines vorherigen Antrags eine Förderung gewährt wurde, bietet ihm das System automatisch den Import seiner Daten und der Daten zu den einzelnen Betriebsstätten aus dem früheren Antrag an. Die eidesstattliche Erklärung des Vermieters muss neuerdings eine beglaubigte Unterschrift enthalten.

Ein Bestandteil des Antrags wird ein Beleg sein, der die Zahlung der Miete für mindestens zwei nacheinander folgende Monate im Zeitraum vom 1.7.2019 bis 30.9.2020 nachweist, weiter ein Beleg, der die Zahlung von mindestens 50 % des Bezugsmietzinses für die jeweilige Betriebsstätte mindestens in Höhe der beantragten Förderung nachweist und eidesstattliche Erklärungen (sie sind im Antrag enthalten).

Der Empfänger der Förderung ist verpflichtet, die Unterlagen für die Förderung, insbesondere den Mietvertrag einschließlich aller Zusätze, 10 Jahre ab dem Tag der Entscheidung über die Gewährung der Förderung aufzubewahren. Der Empfänger ist auch verpflichtet, innerhalb von 10 Jahren nach der Gewährung der Förderung dem Leistenden oder anderen Kontrollorganen die Kontrolle der jeweiligen Unterlagen zu ermöglichen. Da es sich um einen relativ langen Zeitraum handelt, wird empfohlen, sämtliche Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. Wir weisen darauf hin, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt und ihre Gewährung der Beurteilung unterliegt.

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass in diesem Artikel nicht die sämtlichen Voraussetzungen des Programms erwähnt wurden, die erfüllt werden müssen. Es handelt sich lediglich um die Auflistung der Änderungen und um die Übersicht der wichtigsten Voraussetzungen. Vor der Einreichung des Antrags ist es notwendig, die Erfüllung aller Voraussetzungen und Regeln der Förderung zu überprüfen.

Bei der Vorbereitung des Antrags und sämtlicher notwendigen Unterlagen können wir Sie gerne unterstützen, Sie können sich an uns gerne wenden.

 

[1] Die Gesamthöhe des Mietzinses, die auf den Bezugszeitraum fällt, der durch den Mietvertrag festgelegt wird.

[2] Es handelt sich um die unter den Punkten I. 1. a) bis I. 1. af) des Beschlusses Nr. 1376 vom 23. 12. 2020 angegebene Betriebsstätten, zugänglich auf: https://www.vlada.cz/assets/media-centrum/aktualne/maloobchod-1376.pdf

[3] Die Definition der verbundenen Unternehmen ist in der Verordnung der Kommission (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014, unter Art. 3 Abs. 3 enthalten, zugänglich auf: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/CS/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R0651&from=CS